Weiterbildungsberatung im Rahmen des Programms Kompetenzentwicklung durch Bildungsscheckverfahren
Beratung bezüglich einer finanziellen Förderung der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung im Rahmen des Bildungsschecksverfahrens und Ausgabe von Bildungsschecks
Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 Euro. Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang (Bildungsscheck für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige) und den betrieblichen Zugang (Bildungsscheck für Betriebe).
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
Voraussetzungen
Ob Interessierte die aktuell gültigen Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllen, können sie online unter www.bildungsscheck.nrw.de prüfen.
Rechtsgrundlagen
Prozess
- Telefonische Vorabberatung außerhalb der Schulferien donnerstags von 14.00 bis 16.30 Uhr unter 0 21 51 / 3660-2692.
- Antragstellung persönlich oder telefonisch möglich.
- Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
- Abholung der Bildungsschecks nur persönlich möglich.
Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen (Von der Beratung bis zur Herausgabe eines Bildungsschecks ca. 3 Wochen (je nach Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen))
Verantwortlichkeit
VHS@krefeld.de