Widmungsverfahren (Auskunft)
Auskunft ob eine Straße oder ein Flurstück öffentlich gewidmet ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ortsbaurecht und Grundstückbewertung.
Gebührenrahmen
- Es können Gebühren anfallen
Gebüren fallen bei schriftlichen Auskünften an. Nach Tarif Punkt 4 der Entgeltregelung der Stadt Krefeld für Leistungen im Vermessungswesen vom 28.08.2020 i. V. m. § 2 Abs. 7 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW wird nach Zeit abgerechnet.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Den Antrag kann per Telefon, formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 2 Tage (bis fünf Tage )
Verantwortlichkeit
Widmungen
0 21 51 / 86-3846
widmungen@krefeld.de
widmungen@krefeld.de
Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr