Widmungsverfahren
Widmung ist die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.
Um Rechtssicherheit für öffentliche Straßen, Wege und Plätze zu erlangen, werden diese im Auftrag des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung öffentlich gewidmet oder eingezogen. Die Widmung wird öffentlich bekanntgemacht. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet (Gemeingebrauch) und die Straße in eine Straßengruppe eingestuft. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur eingeschränkt öffentlich genutzt werden dürfen (Fußgänger- oder Radfahrerverkehr)
Rechtsgrundlagen
Fristen
Gesetzliche Fristen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sind zu beachten
Prozess
Der Auftrag wird vom Straßenbaulastträger (Fachbereich 61) zur Widmung eingereicht.
Bearbeitungsdauer
- 2 Monate ( bis zu 3 Monate dauert das Widmungsverfahren von der Beauftragung bis zur Rechtskraft (ohne Einwendungen))
Verantwortlichkeit
widmungen@krefeld.de