Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz
Laut Bundesmeldegesetz (§ 36 (2) BMG) können Betroffene der Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz (§ 58c Soldatengesetz) widersprechen.
Diese Datenübermittlung erfolgt jährlich im März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Sie gilt für alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden und dient der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften.
Übermittelt werden Vor- und Familienname und die gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr widersprochen haben. Die Daten werden spätestens nach Ablauf eines Jahres nach der Speicherung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gelöscht.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
- Ihr Antrag kann online gestellt werden (Online-Formular).
- Sobald der Widerspruch in das Melderegister eingetragen wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per Post.
Bearbeitungsdauer
- 5 Tage (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de