Bauen & Wohnen

Wohngeld beantragen

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Wohngeldantrag
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
  • Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis - Quittung, Bankbeleg usw. - der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
  • Nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Weiterführende Informationen

Die Bundesregierung hat die Neugestaltung des Wohngeldes beschlossen. Das sogenannte Wohngeld-plus-Gesetz trat zum 01.01.2023 in Kraft. Ziel ist, mehr Bürger*innen den Zugang zu dieser Leistung zu ermöglichen und somit zu einer Entlastung bei Miete und den in diesem Zusammenhang gestiegenen Kosten beizutragen.

Erste Prognosen ergeben, dass sich der berechtigte Personenkreis mehr als verdreifachen wird. Die Umsetzung dieser Wohngeld-Reform stellt die Verwaltungen in der Kürze der Zeit vor sehr große Herausforderungen. Aufgrund dessen muss mit erheblich längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Weitergehende Informationen zur Wohngeld- Plus Reform finden Sie bei den 

FAQs zur "Wohngeld Plus" Reform auf den Internetseiten des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Die Auszahlung des 2. Heizkostenzuschusses im Rahmen des Entlastungspaketes III der Bundesregierung, der allen Wohngeldberechtigten zugutekommt, die mindestens in einem der Monate von September bis Dezember 2022 Wohngeld erhalten haben, erfolgte Mitte Januar.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Bürgergeld nach dem SGB II,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
  • verschiedene andere Sozialleistungen.
  • Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.

Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

Wohngeld-Proberechner

Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

Prozess

  • Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.

Hier geht es direkt zu den Online-Anträgen

Kontaktinformationen

Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens kommt es derzeit leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten.

  • Sie erreichen die Wohngeldstelle unter folgender E-Mail Adresse: wohngeld@krefeld.de.
  • Die Service-Hotline erreichen Sie unter der Telefonnummer 0 21 51 / 86-3636 und 86-0.

Verantwortlichkeit

Wohngeld Hotline 0 21 51 / 86-0
wohngeld@krefeld.de

St.-Anton-Straße 69, 47798 Krefeld

Hilfe

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