Bauen & Wohnen

Wohnungsaufsicht

Die Stadt Krefeld nimmt die Aufgaben der Wohnungsaufsicht nach dem Wohnungsstärkungsgesetz wahr. Sie unterstützt hilfebedürftige Wohnungssuchende bei der Beschaffung von Wohnraum und wirkt auf die Beseitigung von Missständen hin. Dasselbe gilt, wenn ein Missstand durch Verwahrlosung von Wohnraum droht, zum Beispiel bei Vernachlässigung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen.

Darüber hinaus geht die Stadt Krefeld im Rahmen der Bestimmungen gegen die Überbelegung von Wohnraum vor.

Prozess

Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.


Verantwortlichkeit

Wohnungsaufsicht 0 21 51 / 86-1950
FB21@krefeld.de

Petersstraße 9, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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