Wohnungsaufsicht
Die Stadt Krefeld nimmt die Aufgaben der Wohnungsaufsicht nach dem Wohnungsstärkungsgesetz wahr. Sie unterstützt hilfebedürftige Wohnungssuchende bei der Beschaffung von Wohnraum und wirkt auf die Beseitigung von Missständen hin. Dasselbe gilt, wenn ein Missstand durch Verwahrlosung von Wohnraum droht, zum Beispiel bei Vernachlässigung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen.
Darüber hinaus geht die Stadt Krefeld im Rahmen der Bestimmungen gegen die Überbelegung von Wohnraum vor.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Verantwortlichkeit
FB21@krefeld.de