Fischerei: Fischerprüfung (Anmeldung)
Die Fischerprüfung der Stadt Krefeld findet am 24. und 25.10.2024 statt.
Ein Fischereischein kann in Nordrhein-Westfalen erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt werden. Für die Ausstellung ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich, die bereits ab einem Alter von 13 Jahren abgelegt werden kann.
In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.
Die Fischerprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Bei Nichtbestehen eines Teils der Fischerprüfung kann dieser Teil bei einem späteren Termin nachgeholt werden.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 13 Jahre
- Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist.
- Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz.
Gebührenrahmen
- Prüfungsgebühren: 50,00 €
- Prüfungsgebühren für eine Nachprüfung: 30,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
In Nordrhein-Westfalen besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, eine Teilnahme wird aber empfohlen. Informationen hierzu erhalten Sie von den Fischereiverbänden, der unteren Fischereibehörde oder den örtlichen Angelvereinen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, sich die notwendigen Kenntnisse selbst anzueignen. Entsprechende Schulungsunterlagen hierzu werden unter anderem von den Fischereiverbänden angeboten. Alternativ hierzu gibt es entsprechende Onlinekurse. Bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte der Fischerprüfung zwischen den Bundesländern unterscheiden und Sie das Zusammenbauen von Ruten und Montagen auch praktisch beherrschen müssen.
In Krefeld bieten nachfolgende Vereine Vorbereitungslehrgänge an:
Rheinischer Fischereiverband 1880 e.V.
Ansprechpartner: Herr Gube
Telefon 0 21 61 / 4 98 63 85
E-Mail: gube@rhfv.dewww.rhfv.de
Anmeldung zum:
18.09.2024, ab 17.30 Uhr
Anschrift:
Latumer Straße 43
47809 Krefeld
Vereinsheim ASV Gelduba
Angler- InteressenGemeinschaft NRW e.V.
Ansprechpartner ist Herr Horsten
Telefon 0 28 41 / 8 88 09 85
www.aig-nrw.de
Anmeldung zum:
- Freitag, den 13.09.2024 - 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
- Samstag, den 14.09.2024 - 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- Sonntag, den 15.09.2024 - 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Seminarort: Freiherr vom Stein Schule, Krefeld
Fristen
Nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung ist der Anmeldetermin zur Fischerprüfung 8 Wochen vor Prüfungstermin bekannt zu geben.
Besonderheiten
Um an einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten.
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden. Das Anmeldejahr wird im Jahr 2025 rechtzeitig vor der Prüfung auf dieser Seite veröffentlicht.
FAQ
Wer muss den Nachweis einer Fischerprüfung nicht vorlegen?
- Wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt.
- Wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist.
- Wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird.
- Wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist.
- Wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
- Wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat.
- Wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Verantwortlichkeit
jagdundfisch@krefeld.de