Ein- & Auswanderung

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus sogenannten Drittstaaten.

Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Lichtenstein und Norwegen.

Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis berechtigt die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und ist nicht mit einer Nebenbestimmung versehen.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • biometrisches Passbild
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt
  • Weitere beizubringende Unterlagen, siehe weiterführende Informationen

Voraussetzungen

Grundsätzlich können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn

  • Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  • Ihr Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist,
  • Sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Vorsorgeaufwendungen geleistet haben oder einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung nachweisen können,
  • von Ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht (z.B. Vorstrafen - hier findet eine einzelfallbezogene Abwägung statt)
  • Ihnen eine Beschäftigung erlaubt ist, sofern Sie Arbeitnehmer sind,
  • Sie im Besitz der sonstigen erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit sind,
  • Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1- Sprachniveau nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) verfügen,
  • Sie einen Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erbringen können und,
  • über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen, d.h. Sie haben 12 Quadratmeter für jeden Erwachsenen und 10 Quadratmeter für jedes Kind zur Verfügung

Da aber je nach Rechtsgrundlage und Fallgestaltung die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis variieren, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die genauen Bestimmungen.

Gebührenrahmen

  • Gebühr Niederlassungserlaubnis: 113,00 € bis 147,00 €

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Folgende Unterlagen sind ebenfalls beizubringen:

  • bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern:
    - Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate
    - Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
  • bei Selbständigen/Freiberuflichen:
    - Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
    - Krankenversicherungsnachweis
    - eventuell Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung:
    - bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieter oder Kontoauszüge über die Warmmiete/Nebenkosten
    - bei Wohneigentum ein Nachweis über Ratenzahlung bei Krediten und über die monatlichen Nebenkosten.
  • Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung:
    - Nachweis über 60 Monate geleistete Pflichtbeiträge bei der Deutschen Rentenversicherung, oder
    - Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
  • Nachweis/Zeugnis über erfolgreichen Besuch des Integrationskurses/Sprachkurses:
    - Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs, oder
    - Zeugnisse und/oder Studiennachweise über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Besonderheiten

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz, auf Grundlage einer anderen Rechtsvorschrift oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Abteilung Migration informiert und berät Sie gerne.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

  • 12 Wochen

Verantwortlichkeit

Migration 0 21 51 / 86-2333
auslaenderamt@krefeld.de

Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr

Hilfe

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