Mobilität & Reisen

Ausweis: Personalausweis beantragen

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, sofern Sie 16 Jahre alt sind und der Meldepflicht unterliegen. Der Ausweispflicht kommen Sie mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach.

Personalausweise können auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ausgestellt werden.

Der Personalausweis wird von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt.

Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, können Sie den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnehmen.

Sie können Ihren Personalausweis in jedem Bürgerbüro in Krefeld beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie ihn dann auch dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.

Personen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Ausweis: Befreiung von der Ausweispflicht".

Beachten Sie:

Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft.

Mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen.

Wer zukünftig ein neues biometrisches Lichtbild für ein neues Ausweisdokument benötigt, hat folgende Möglichkeiten:

  1. Erstellung digitaler Lichtbilder durch die Behörde

    Für die Aufnahme von Lichtbildern in der Behörde steht Ihnen im Bürgerbüro Mitte ein Speed-Capture-Kiosk zur Verfügung.

    Aufgrund von Lieferverzögerungen der Aufnahmegeräte bei der Bundesdruckerei Berlin kann die Erstellung digitaler Lichtbilder in den weiteren Bürgerbüros nicht direkt zum 01. Mai 2025 angeboten werden. 
  2. Erstellung digitaler Lichtbilder durch private Fotodienstleister

    Die Möglichkeit, Lichtbilder bei einem privaten Fotodienstleister anfertigen zu lassen, bleibt wie bisher bestehen. Dafür müssen die Fotodienstleister die digitalen Lichtbilder auf einer vom Bundesministerium des Inneren zertifizierten Cloud hochladen können.

    Informationen für Fotodienstleistende finden Sie hier.

Benötigte Unterlagen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ab dem 01. Mai 2025 können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden
  • Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Kinderreisepass
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten - sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten - oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
  • bei Antragstellern ab 16 Jahren, welche noch kein Ausweisdokument besitzen oder besessen haben - erstmalige Beantragung, ist die Anwesenheit eines Elternteils zur Bestätigung der Identität notwendig

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Gebührenrahmen

  • Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit zehn Jahre): 37,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit sechs Jahre): 22,80 €
  • Erstellung eines digitalen Bildes: 6,00 €
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen): 0,00 €
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: 0,00 €
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: 0,00 €
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 0,00 €
  • Direktversand durch die Bundesdruckerei pro Dokument: 15,00 €

Zahlungsarten

  • Bar-, EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich

Weiterführende Informationen

eID-Funktion/Onlineausweisfunktion

Der e-BPA verfügt über eine grundsätzlich eingeschaltete Online-Ausweisfunktion. Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Identität in der Online-Welt mit dem Ausweis nachzuweisen, um Online-Geschäfte abzuwickeln. Die Sicherheit dafür, dass Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung keinen Datenmissbrauch betreiben, bieten so genannte Berechtigungszertifikate, die Unternehmen beim Bundesverwaltungsamt beantragen müssen.

Die eID-Funktion ermöglicht es, sowohl im e-Business als auch im e-Government aktiv zu werden:

  • E-Business bedeutet die Möglichkeit, im Internet Rechtsgeschäfte abzuschließen
  • E-Government vereinfacht die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Behörden.

Für die Nutzung der eID-Funktion benötigen Sie ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie eine geeignete Software (z. B. die AusweisApp). 

Bei der Beantragung des elektronischen Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief. Dieser Brief enthält die Geheimnummer (PIN) und die Entsperrnummer (PUK). Die PIN ist eine Zahlenkombination, die abgefragt wird, sobald Sie den Ausweis online nutzen. Die PUK ist eine zehnstellige Zahlenkombination, welche zur Aufhebung der Blockierung dient, wenn Sie die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben haben. Bei der Abholung des Personalausweises erhalten Sie das Sperrkennwort. Wurde Ihr Personalausweis vor dem 17. Februar 2025 ausgestellt, steht das Sperrkennwort in Ihrem PIN-Brief. Sollte der Personalausweis gestohlen werden oder anderweitig abhandenkommen, dient das Sperrkennwort dazu, die Online-Funktion zu sperren und somit einen Missbrauch der Onlineausweisfunktion zu verhindern. Diese Sperrung kann rund um die Uhr telefonisch über die Sperrhotline +49 116 116 vorgenommen werden. Der Verlust des Ausweises muss zusätzlich der Personalausweisbehörde angezeigt werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient dazu, Dokumente elektronisch und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Diese kann von sogenannten Trust-Centern erworben werden.

Namensänderung durch bevorstehende Eheschließung 

Falls sich Ihr Familienname durch Ihre bevorstehende Eheschließung ändert und Sie nach der Eheschließung einen neuen Personalausweis benötigen da Sie eine Reise antreten, haben Sie die Möglichkeit, frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung einen neuen Personalausweis zu beantragen.

Zur Antragstellung wird neben den o. g. Unterlagen zusätzlich die Anmeldung zur Eheschließung benötigt. Die Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie vom Standesamt.

Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Verlustmeldung oder Wiederauffindung 

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie persönlich in einem Bürgerbüro anzeigen. Bitte bringen Sie ein noch vorhandenes Ausweis- oder Passdokument mit, um Ihre Identität zu bestätigen.

Haben Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden, müssen Sie die Wiederauffindung ebenfalls persönlich in einem Bürgerbüro anzeigen. 

Alternativ können Sie den Verlust- bzw. die Wiederauffindung auch bei Polizei anzeigen. 

Digitale Fotobox

Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung. Auch in den übrigen Bürgerbüros wird es in Kürze möglich sein, gegen Gebühr digitale Fotos erstellen zu lassen.

Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.

Im Falle einer Nutzung für ein Kind, beachten Sie bitte, dass dieses selbstständig sitzen und den Kopf halten können muss.

Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.

Vorstellung Digitale Fotobox

Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

Fristen

Der Personalausweis hat nachfolgende Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Personen unter 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der oben genannten Fristen einen neuen Personalausweis.

Prozess

Die persönliche Beantragung in einem Bürgerbüro ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich.

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Personalausweisantrag unterschreiben. Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden. 

Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen. 

Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt und unterschrieben wurde.

Versandservice

Bei der Beantragung Ihres Ausweisdokuments im Bürgerbüro können Sie ab voraussichtlich Mai 2025 einen gebührenpflichtigen Versandservice der Bundesdruckerei nutzen. Die Mitarbeitenden der Bürgerbüros informieren Sie hierzu gerne bei Ihrer Vorsprache.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den FAQ am Ende dieser Seite.

Bearbeitungszeit

  • Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. In der Regel beträgt die Produktionszeit zwischen 2 und 4 Wochen.
  • Sie haben die Möglichkeit, bei Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse für eine Benachrichtigung bei Lieferung des Personalausweises zu hinterlassen.
  • Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie auch durch die Online-Passauskunft.

Gebärdensprachvideos

Personalausweis beantragen

Personalausweis verloren

Verfahrensablauf / Bearbeitungszeit

FAQ

Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder ein gültiger Reisepass vorhanden ist.

Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

Ja, seit August 2021 ist die Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweis verpflichtend.

Nach § 5 Absatz 9 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis werden zwei Fingerabdrücke im Ausweis gespeichert.

Hiermit wird eine Verordnung (2019/1157) des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt.

Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

Ja, dies sind: Unterschrift, Größe, Farbe der Augen, Seriennummer

Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

Ja, zwei Fingerabdrücke.

Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

Auf dem Personalausweis wird ein Etikett zu Änderung der Adresse angebracht. Die auf dem Chip gespeicherte Adresse wird ebenfalls bei Ihrer An- oder Ummeldung im Bürgerbüro geändert.

Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

Der Verlust ist persönlich im Bürgerbüro oder bei der Polizei zu melden. Die Sperrung der Ausweis-Onlinefunktion wird bei der Verlustmeldung veranlasst. 

Die Sperrung können Sie jedoch auch telefonisch über die Sperrhotline +49 116 116 unter Angabe des Sperrkennwortes veranlassen.

Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

Personalausweise können grundsätzlich auch für Personen unter 16 Jahren ausgestellt werden. Die Ausweis-Onlinefunktion ist dann allerdings deaktiviert. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Zur nachträglichen Aktivierung ist die persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises notwendig.

Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland, an wen muss ich mich wenden?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Personalausweis-, Reisepass- und Kinderreisepassangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung. Dort können sie Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren zu lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50.

Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo

Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion sperren oder diese Sperrung aufheben?

Die Sperrung können Sie telefonisch über die Sperrhotline unter Angabe des Sperrkennwortes veranlassen.

Sie erreichen die Sperrhotline kostenfrei unter der 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50

Die Aufhebung der Sperrung können Sie im Bürgerbüro veranlassen.

Wie kann ich die PIN ändern, die Online-Ausweisfunktion zuschalten oder entsperren?

Die Änderung Ihrer PIN, nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion oder Aufhebung der Sperrung können Sie persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises im Bürgerbüro veranlassen.

Kann ich mir mein beantragtes Dokument zusenden lassen?

Ja, ab 2. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice für beantragte Ausweisdokumente an.

Für diesen Service fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.

Bitte entscheiden Sie vorab,

  • ob Sie Ihr Ausweisdokument persönlich bei Ihrer Meldebehörde abholen möchten oder
  • ob Ihnen die Bundesdruckerei das Dokument direkt per Post zusenden soll.

Wichtig: Ihr bisheriges Ausweisdokument wird bereits bei der Antragstellung entwertet, da der Zustelldienst ausschließlich das neue Dokument übergeben darf.

Nach Fertigstellung Ihres Dokuments durch die Bundesdruckerei wird dieses an Ihre Meldeadresse verschickt.

  • Der Zustelldienst führt einen Zustellversuch durch.
  • Die Übergabe erfolgt ausschließlich an Sie persönlich als Antragsteller*in.
  • Zur Identitätsprüfung müssen Sie ein zweites gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.

Sind Sie beim Zustellversuch nicht zu Hause, wird das Dokument zur Abholung in einer Postfiliale hinterlegt.

  • Sie haben sieben Werktage Zeit, es dort abzuholen.
  • Erfolgt keine Abholung, wird das Dokument an die Meldebehörde der Stadt Krefeld zurückgegeben.
  • Die Versandgebühr wird nicht erstattet, auch wenn der Zustellversuch nicht erfolgreich war.

Zusätzliche Hinweise und Einschränkungen:

  • Der Zustelldienst Deutsche Post AG informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltermin. Andere Benachrichtigungswege (z. B. SMS) sind nicht möglich.
  • Ein Versand an eine Wunschadresse oder einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
  • Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.
  • Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
  • Für Express-Reisepässe ist ein Direktversand nicht möglich.
  • Die Online-Ausweisfunktion Ihres bisherigen Dokuments wird mit der Antragstellung deaktiviert. Erst nach Erhalt des neuen Ausweises und dem Setzen Ihrer neuen sechsstelligen PIN ist diese wieder nutzbar.
  • Der Zustelldienst entwertet keine alten Ausweisdokumente und nimmt keine Rücksendungen entgegen. An der Haustür wird ausschließlich das neue Dokument übergeben.

Verantwortlichkeit

Bürgerbüro Krefeld Mitte 31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Nord-West 31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Kempener Allee 168, 47803 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Hüls 31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Hülser Markt 11, 47839 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Fischeln 31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Kölner Straße 517, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Oppum 31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Maybachstraße 177, 47809 Krefeld

Geschäftszeiten
Dienstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Bockum 31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Uerdinger Straße 585, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Traar 31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Kemmerhofstraße 321, 47802 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Uerdingen 31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Oberstraße 13, 47829 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr