Mobilität & Reisen

Ausweis: Personalausweis beantragen

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass in jedem Bürgerbüro in Krefeld beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie ihn dann auch dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.

Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Ausweis: Befreiung von der Ausweispflicht".

Benötigte Unterlagen

  • ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild
  • Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, gegebenenfalls Ihren Kinderreisepass
  • eventuell wird außerdem die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Gebührenrahmen

  • Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit zehn Jahre): 37,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit sechs Jahre): 22,80 €
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen): 0,00 €
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: 0,00 €
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: 0,00 €
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 0,00 €

Weiterführende Informationen

Seit der Einführung des neuen Personalausweises am 01. November 2010 bietet dieser eine Reihe von wichtigen Neuerungen:

Scheckkartenformat

Mit der optimierten Abmessung von 5,4 cm x 8,6 cm hat der neue Bundespersonalausweis die von Scheckkarten bekannte Größe und ist künftig leichter in der Geldbörse mit anderen Karten, wie z.B. Kreditkarten oder Führerschein unterzubringen. Des Weiteren sind nun auch Details wie Ordens- und Künstlername und die Postleitzahl sichtbar auf dem Ausweis vermerkt.

Biometriefunktion

Im Inneren des Ausweises ist ein kontaktlos lesbarer Chip untergebracht, mit dem die neuen elektronischen Funktionen realisiert werden. Auf dem Chip wird das Lichtbild gespeichert sowie die Fingerabdrücke. Außerdem werden die persönlichen Daten wie z.B. Name und Anschrift gespeichert.

eID-Funktion/Onlineausweisfunktion

Der e-BPA verfügt über eine grundsätzlich eingeschaltete Online-Ausweisfunktion . Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Identität in der Online-Welt mit dem Ausweis nachzuweisen, um Online-Geschäfte abzuwickeln. Die Sicherheit dafür, dass Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung keinen Datenmissbrauch betreiben, bieten so genannte Berechtigungszertifikate, die Unternehmen beim Bundesverwaltungsamt beantragen müssen.

Die eID-Funktion ermöglicht es, sowohl im e-Business als auch im e-Government aktiv zu werden:

  • E-Business bedeutet die Möglichkeit, im Internet Rechtsgeschäfte abzuschließen
  • E-Government vereinfacht die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Behörden.

Für die Nutzung der eID-Funktion ist ein Kartenlesegerät notwendig, sowie eine Software, die vom Bundesministerium des Inneren zur Verfügung gestellt wird.

Qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient dazu, Dokumente elektronisch und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Diese kann von sogenannten Trust-Centern erworben werden.

Sicherheit

Zwischen Beantragung und Abholung des elektronischen Personalausweises erhalten Bürgerinnen und Bürger von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Dieser Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Die PIN ist eine Zahlenkombination, die abgefragt wird, sobald der Bürger den Ausweis online nutzt. Die PUK ist eine zehnstellige Zahlenkombination, welche zur Aufhebung der Blockierung dient, wenn der Bürger die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben hat. Sollte der Personalausweis gestohlen werden oder anderweitig abhanden kommen, dient das Sperrkennwort dazu, die Online-Funktion zu sperren und somit einen Missbrauch der Onlineausweisfunktion zu verhindern. Diese Sperrung kann rund um die Uhr per Telefon (+49 116 116) vorgenommen werden. Der Verlust des Ausweises muss zusätzlich der Personalausweisbehörde angezeigt werden.

Bei Personen unter 16 Jahren gilt 

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Personalausweisantrag unterschreiben. Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden. Beachten Sie, dass das Kind bei der Beantragung zwingend anwesend sein muss.

Digitale Fotobox

Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.

Im Falle einer Nutzung für ein Kind, beachten Sie bitte, dass dieses selbstständig sitzen und den Kopf halten können muss.

Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.

Vorstellung Digitale Fotobox

Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

Fristen

Der Personalausweis hat nachfolgende Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der oben genannten Fristen einen neuen Personalausweis.

Prozess

Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich (§ 9 Absatz 1 PAuswG).

Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen.

Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt (Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes), der Bevollmächtigte eingetragen und der Vordruck zweimal von Ihnen unterschrieben wurde.

Bearbeitungszeit

  • Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Ausweis abholen können, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. Sie erhalten nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN/PUK Nummer sowie einem Sperrkennwort.
  • Zeitgleich mit Versand des PIN-Briefes an Sie wird der fertige Ausweis an die Stadt Krefeld geliefert.
  • Wir bitten Sie mit der Abholung noch ca. eine Woche zu warten, da die Verwaltung erst die Lieferung verarbeiten muss.
  • Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie auch durch die Online-Passauskunft.

Gebärdensprachvideos

Personalausweis beantragen

Personalausweis verloren

Verfahrensablauf / Bearbeitungsdauer 

FAQ

Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder ein gültiger Reisepass vorhanden ist.

Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

Nach § 5 Absatz 9 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis werden zwei Fingerabdrücke (linker und rechter Zeigefinger) im Ausweis gespeichert.

Hiermit wird eine Verordnung (2019/1157) des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt.

Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

Ja, dies sind: Unterschrift, Größe, Farbe der Augen, Seriennummer

Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

Ja, dies sind auf Wunsch: elektronische Signatur, zwei Fingerabdrücke

Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde zu melden.

Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
 

Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab sechs Jahren können auf Wunsch zwei digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland, an wen muss ich mich wenden?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Personalausweis-, Reisepass- und Kinderreisepassangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung. Dort können sie Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren zu lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50.

Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo

Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion sperren oder diese Sperrung aufheben?

Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die elektronische Identifikationsfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises jederzeit sperren lassen. Die Aufhebung der Sperrung können Sie in einem Kundenzentrum veranlassen.

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der eID-Funktion veranlassen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen oder bei der Sperrhotline anrufen.

Sie erreichen die Sperrhotline kostenfrei unter der 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50.

Wie kann ich die PIN ändern, die Online-Ausweisfunktion zuschalten oder entsperren?

Ausweisinhaber*innen können im Nachhinein bei Bedarf die PIN ändern und jederzeit die eID-Funktion zuschalten oder entsperren lassen. Sprechen Sie dazu einfach in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl vor und bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Welche nachträglichen Dienstleistungen rund um den Personalausweis kostenpflichtig sind, entnehmen Sie bitte den Gebühren.

Sie können auch online Ihren Online-Ausweis aktivieren. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommt per Post zu Ihnen nach Hause.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/


Verantwortlichkeit

Bürgerbüro Krefeld Mitte 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Bockum 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Uerdinger Straße 585, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Fischeln 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Kölner Straße 517, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Hüls 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Hülser Markt 11, 47839 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Nord-West 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Kempener Allee 168, 47803 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Oppum 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Maybachstraße 177, 47809 Krefeld

Geschäftszeiten
Dienstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Süd 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Virchowstraße 130, 47805 Krefeld

Geschäftszeiten
Dienstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Traar 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Kemmerhofstraße 321, 47802 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Bürgerbüro Krefeld Uerdingen 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Oberstraße 13, 47829 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:15-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr, 13:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr

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