Bauen & Wohnen

Rundfunkgebühren: Befreiung beantragen

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

Diese Regelung gilt für

  • Familien
  • Wohngemeinschaften
  • Unverheiratete Paare

Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

  • vom Treppenhaus oder
  • einem Vorraum aus oder
  • von außen betreten können.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheinigung des jeweiligen Kostenträgers über den Leistungsbezug zur Vorlage bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice 50656 Köln
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises - Vorderseite und Rückseite - mit dem Merkzeichen RF
  • Kopie des aktuellen Leistungsbescheides über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG
  • Kopie des aktuellen Leistungsbescheides über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG

Voraussetzungen

  • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF

Besonderheiten

  • Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
  • Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Prozess

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Rundfunkermäßigung werden durch ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice in Köln bearbeitet und bewilligt.

Rundfunkbeitrag - Online-Service

Antragsformulare erhalten Sie unter Telefon 0 18 06 / 99 95 55 40 oder über die Internetseite von ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice.

Formulare werden in Krefeld aber auch in den städtischen Bürgerbüros und beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld ausgegeben.

Für die Bearbeitung der Rundfunkgebührenbefreiung stellt der jeweilige Kostenträger eine Bescheinigung zur Vorlage bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice aus, welche zusammen mit dem Befreiungsantrag unmittelbar an ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln, zu senden ist.
 

FAQ

Wer hat Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren?

  • Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
  • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder nach § 27a oder § 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhalten.
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch).
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes.
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben.
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften.
  • Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird.

Ist eine amtliche Bestätigung erforderlich?

  • Eine amtliche Bestätigung von Bewilligungsbescheiden ist nicht mehr erforderlich.

Verantwortlichkeit

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen 0 21 51 / 86-2901
fb50@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

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