Steuerstundung beantragen
Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Einzelfall ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
Eine Stundung von Steuerforderungen kann gemäß § 222 der Abgabenordnung nur dann gewährt werden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeutet. Eine solche Härte liegt nur bei ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten vor. Dies muss vom Antragsteller nachgewiesen und von der Stadtverwaltung geprüft werden.
Ob eine erhebliche Härte vorliegt, hängt auch davon ab, ob und wieweit der Steuerpflichtige es unterlassen hat, sich rechtzeitig auf die Erfüllung der Steuerpflicht einzurichten. Auch darf es dem Schuldner zugemutet werden, einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen, um den geforderten Betrag zu begleichen.
Benötigte Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)
Voraussetzungen
Als Voraussetzung zur Gewährung einer Stundung ist der Nachweis zu erbringen, dass die Leistung der Forderung eine erhebliche Härte für den Steuerpflichtigen bedeuten würde. Eine erhebliche Härte besteht dann, wenn durch die Zahlung der Forderung die Existenz gefährdet wäre.
In diesem Zusammenhang sind folgende Hinweise zu beachten:
Sollten die vorgenannten Voraussetzungen für eine Stundung gegeben sein, so ist grundsätzlich zusätzlich die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung erforderlich.
Der zu erlassende Stundungsbescheid erlangt nur Wirksamkeit, wenn der Steuerpflichtige der Stadt Krefeld für den Stundungszeitraum ein SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben zurücksendet. Wenn das angegebene Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen sollte, behält sich die Stadt Krefeld die zusätzliche Berechnung der dadurch entstandenen Aufwendungen vor.
Für eine gestundete Forderung werden Stundungszinsen erhoben. Die Zinsen werden von der auf volle fünfzig Euro nach unten abgerundeten Forderung berechnet. Die Stundungszinsen betragen 0,5 vom Hundert je vollen Monat des Zinslaufes.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Unterlagen
- Es ist erforderlich, die wirtschaftliche Situation des Steuerpflichtigen konkret darzulegen beziehungsweise nachzuweisen. Dazu ist die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu einem Antrag (natürliche Person bzw. juristische Person) auszufüllen und mit entsprechenden Unterlagen vollständig zu belegen.
- Außerdem ist zu belegen, dass der fällige Betrag aktuell nicht auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen ist. (Bescheinigungen von zwei unabhängigen Kreditinstituten erforderlich).
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
Kontaktinformationen
Die Zuständigkeiten der Ansprechpartner*innen finden sie auf den jeweiligen Dienstleistungsseiten:
Verantwortlichkeit
vergnuegungssteuer@krefeld.de
hundesteuer@krefeld.de
grundsteuer@krefeld.de
gewerbesteuer@krefeld.de