Inklusionsplanung

Inklusion heißt: Alle Menschen sollen von Anfang an und überall dabei sein. Sie sollen selbst bestimmen und entscheiden können, wie sie wohnen, leben und arbeiten wollen.

Noch ist das in Krefeld nicht für alle Menschen überall möglich. Menschen mit Behinderung können noch nicht im gleichen Umfang selbstbestimmt leben, wie Menschen ohne Behinderung. Das möchten wir gemeinsam mit Ihnen verändern. 

Alle Krefelder*innen sind sehr herzlich eingeladen, sich zu beteiligen und ihre Ideen für mehr Inklusion in allen Lebensbereichen wie Bildung, Wohnen, Mobilität, Arbeit, Kultur, Sport und Freizeit einzubringen. 

Viele Menschen engagieren sich bereits in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, sei es beruflich oder ehrenamtlich. Kommen Sie gerne mit dazu!

Die Inklusionsplanerin der Stadt Krefeld ist Ansprechpartnerin für alle Krefelder*innen, die mitmachen oder sich zum Thema Inklusion in Krefeld informieren möchten.

Die Inklusionsplanerin freut sich über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

"Wir werden alle von einer vielfältigeren, inklusiven Gesellschaft profitieren, die unsere Unterschiede versteht, aufnimmt und sogar feiert, während wir uns gemeinsam für das Gemeinwohl einsetzen." 
(Ruth Bader Ginsburg)

Verantwortlichkeit

Endlich ein Zuhause

Förderlogo: Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der europäischen Union

„Endlich ein Zuhause!" - das Projekt für Wohnungssuchende und Vermieter*innen

Oberstes Ziel des Projektes „Endlich ein Zuhause!" ist es, Wohnungslosigkeit zu verhindern, noch bevor sie tatsächlich entsteht. Für bereits wohnungslos gewordene Menschen gibt es Unterstützung durch den Aufbau eines Wohnraumpools und durch Kooperationen mit Wohnungsunternehmen, Privatvermietern und Wohnungsverwaltern. Das Projekt akquiriert Wohnraum und kooperiert mit der örtlichen Wohnungswirtschaft. Das Projekt steht Vermietern verlässlich zur Verfügung, um bei auftretenden Störungen des Mietverhältnisses (Mietzahlung, Mietverhalten...) nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Feste Ansprechpartner während der Mietzeit erleichtern lösungsorientiertes Vorgehen.

Weiterführende Informationen

Das Angebot für Vermieter*innen

  • Erstellung eines Profils des zur Verfügung gestellten Wohnraums unter Berücksichtigung von Wünschen und Vorgaben
  • Prüfung des Klienten (Mietfähigkeit)
  • Möglichst passgenaue Vermittlung von Wohnung und Mietenden
  • Unterstützung bei der Sicherung der Mietzahlung und Mietsicherheit
  • Verlässliche Ansprechpartner während der Zeit der Mietdauer
  • Fachliche Begleitung durch Immobilienkaufleute und Fachleute der Sozialarbeit
  • Aufbau eines Gesamtpools von Wohnungsgebern (Vernetzung mit unterschiedlichen Trägern)

Das Angebot für Menschen ohne eigene Wohnung oder bei drohender Wohnungslosigkeit

  • Vermittlung von Wohnraum
  • Hilfestellung bei der Beseitigung von Mietvertragshindernissen (Schufa o.ä.)
  • Erstellung eines Mieterprofils
  • Unterstützung und Begleitung bei der Suche und bei Besichtigungen von Wohnungen
  • Unterstützung bei der Anmietung der Wohnung (z.B. Kaution...)
  • Begleitung bei Umzug und Einrichtung der Wohnung
  • Verlässliche Ansprechpartner während der Zeit der Mietdauer
  • Möglichmachung von weiterer Unterstützung (Betreuung, Beantragung Pflegegrad, ...)

Wohnen ist ein Menschenrecht und Wohnungslosigkeit ist eine der schlimmsten Formen von moderner Armut. Die Versorgung von Wohnraum und dessen dauerhafte Absicherung verbessert die Lebenslagen betroffener Menschen.

Seien Sie dabei und sprechen uns an! Für ein unverbindliches Gespräch oder Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.

Kontaktinformationen

Immobilienkaufmann Volker Heisters
Telefon: 02151 / 86-3088
E-Mail: volker.heisters@krefeld.de

Sozialarbeiter Simon Kuschel
Telefon: 02151 / 86-2873
E-Mail: simon.kuschel@krefeld.de

Verantwortlichkeit

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen 0 21 51 / 86-2901
fb50@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss

Wozu dient der Zuschuss?

Durch den bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss werden die gesondert berechenbaren Aufwendungen (Investitionskosten) von Plätzen in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege gefördert.

Was wird vorausgesetzt?

Nach § 13 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit §§ 17 ff. der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) werden die gesondert berechenbaren Aufwendungen der Einrichtungen der Kurzzeitpflege und der Tagespflege gefördert,

  • die nicht nach den Regelungen des APG NRW oder der APG DVO NRW von der Förderung nach diesem Gesetz ausgeschlossen sind,
  • eine Bestätigung der gesonderten Berechnung gemäß § 15 APG NRW durch den zuständigen Landschaftsverband als überörtlichen Träger der Sozialhilfe erhalten haben,
  • einen Versorgungsvertrag nach § 72 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und eine Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI abgeschlossen haben,
  • die tatsächlich von Pflegebedürftigen genutzt werden, die einen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 39, 41 und 42 SGB XI und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Krefeld haben.

Der Förderzuschuss beträgt 100 Prozent der nicht geförderten Investitionsaufwendungen. Dieser Zuschuss wird für tatsächliche Belegungstage durch Personen, die als pflegebedürftig nach dem SGB XI anerkannt sind, gewährt.

Was ist im Rahmen der Antragstellung zu beachten?

Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonates vollständig zu stellen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Antragsberechtigt ist nur die Pflegeeinrichtung. Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist der Antrag beim überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge zu stellen.

Prozess

Der Antrag kann online ausgefüllt und eingereicht werden. 

Bevor der Antrag online eingereicht werden kann, ist es notwendig, dass die Beleglisten im Vorfeld ausgefüllt werden.

Bitte nutzen Sie die nachfolgend bereitgestellten Vordrucke:

Nach dem Herunterladen kann der Vordruck ausgefüllt und als PDF-Datei abgespeichert werden. Im Rahmen der Online-Antragstellung ist die Datei dann als Anlage dem Antrag beizufügen. Hierfür stehen entsprechende Upload-Möglichkeiten zur Verfügung.

Kontaktinformationen

Anja Velcovsky
Telefon: 0 21 51 / 86-3098
Zimmer: A 275

Theo Drießen
Telefon: 0 21 51 / 86-3093
Zimmer: A 275

Roberta Caputo
Telefon: 0 21 51 / 86-3081
Zimmer: A 287

Verantwortlichkeit

Ambulante Hilfen 0 21 51 / 86-3095
ambulante.hilfen@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Datenschutzrechtlicher Hinweis Gut Schirmau

Datenschutzrechtlicher Hinweis Gut Schirmau
Für die Teilnahme an einer Erholungsmaßnahme auf dem Waldgut Schirmau verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden in einem Fragebogen erfasst.

Datenschutzrechtlicher Hinweis für die Wohnberatung

Datenschutzrechtlicher Hinweis für die Wohnberatung
Für die Wohnberatung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden in einem Erhebungsbogen erfasst.

Datenschutzrechtlicher Hinweis für die Pflegeberatung und Altenhilfe

Datenschutzrechtlicher Hinweis für die Pflegeberatung und Altenhilfe
Für die Vormerkung in Krefelder Alten- und Pflegeeinrichtungen und zur weiteren Beratung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Sozialhilfe (hier: Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII)

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Sozialhilfe (hier: Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII)
Die Verarbeitung - insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung - von personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.
50 - Soziales, Senioren und Wohnen abonnieren

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