Inklusionsplanung

Inklusion heißt: Alle Menschen sollen von Anfang an und überall dabei sein. Sie sollen selbst bestimmen und entscheiden können, wie sie wohnen, leben und arbeiten wollen.

Noch ist das in Krefeld nicht für alle Menschen überall möglich. Menschen mit Behinderung können noch nicht im gleichen Umfang selbstbestimmt leben, wie Menschen ohne Behinderung. Das möchten wir gemeinsam mit Ihnen verändern. 

Alle Krefelder*innen sind sehr herzlich eingeladen, sich zu beteiligen und ihre Ideen für mehr Inklusion in allen Lebensbereichen wie Bildung, Wohnen, Mobilität, Arbeit, Kultur, Sport und Freizeit einzubringen. 

Viele Menschen engagieren sich bereits in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, sei es beruflich oder ehrenamtlich. Kommen Sie gerne mit dazu!

Die Inklusionsplanerin der Stadt Krefeld ist Ansprechpartnerin für alle Krefelder*innen, die mitmachen oder sich zum Thema Inklusion in Krefeld informieren möchten.

Die Inklusionsplanerin freut sich über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

Verantwortlichkeit

Inklusionsplanung 50 - Soziales und Senioren
0 21 51 / 86-2914
karin.hammermann@krefeld.de

Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss

Wozu dient der Zuschuss?

Durch den bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss werden die gesondert berechenbaren Aufwendungen (Investitionskosten) von Plätzen in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege gefördert.

Was wird vorausgesetzt?

Nach § 13 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit §§ 17 ff. der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) werden die gesondert berechenbaren Aufwendungen der Einrichtungen der Kurzzeitpflege und der Tagespflege gefördert,

  • die nicht nach den Regelungen des APG NRW oder der APG DVO NRW von der Förderung nach diesem Gesetz ausgeschlossen sind,
  • eine Bestätigung der gesonderten Berechnung gemäß § 15 APG NRW durch den zuständigen Landschaftsverband als überörtlichen Träger der Sozialhilfe erhalten haben,
  • einen Versorgungsvertrag nach § 72 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und eine Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI abgeschlossen haben,
  • die tatsächlich von Pflegebedürftigen genutzt werden, die einen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 39, 41 und 42 SGB XI und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Krefeld haben.

Der Förderzuschuss beträgt 100 Prozent der nicht geförderten Investitionsaufwendungen. Dieser Zuschuss wird für tatsächliche Belegungstage durch Personen, die als pflegebedürftig nach dem SGB XI anerkannt sind, gewährt.

Was ist im Rahmen der Antragstellung zu beachten?

Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonates vollständig zu stellen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Antragsberechtigt ist nur die Pflegeeinrichtung. Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist der Antrag beim überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge zu stellen.

Prozess

Der Antrag kann online ausgefüllt und eingereicht werden. 

Bevor der Antrag online eingereicht werden kann, ist es notwendig, dass die Beleglisten im Vorfeld ausgefüllt werden.

Bitte nutzen Sie die nachfolgend bereitgestellten Vordrucke:

Nach dem Herunterladen kann der Vordruck ausgefüllt und als PDF-Datei abgespeichert werden. Im Rahmen der Online-Antragstellung ist die Datei dann als Anlage dem Antrag beizufügen. Hierfür stehen entsprechende Upload-Möglichkeiten zur Verfügung.

Kontaktinformationen

Anja Velcovsky
Telefon: 0 21 51 / 86-3098
Zimmer: A 275

Theo Drießen
Telefon: 0 21 51 / 86-3093
Zimmer: A 275

Roberta Caputo
Telefon: 0 21 51 / 86-3081
Zimmer: A 287

Verantwortlichkeit

Ambulante Hilfen 50 - Soziales und Senioren
0 21 51 / 86-3095
ambulante.hilfen@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Datenschutzrechtlicher Hinweis Gut Schirmau

Datenschutzrechtlicher Hinweis Gut Schirmau
Für die Teilnahme an einer Erholungsmaßnahme auf dem Waldgut Schirmau verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden in einem Fragebogen erfasst.

Datenschutzrechtlicher Hinweis für die Pflegeberatung und Altenhilfe

Datenschutzrechtlicher Hinweis für die Pflegeberatung und Altenhilfe
Für die Vormerkung in Krefelder Alten- und Pflegeeinrichtungen und zur weiteren Beratung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Sozialhilfe (hier: Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII)

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Sozialhilfe (hier: Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII)
Die Verarbeitung - insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung - von personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach SGB XII und dem APG NRW

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach SGB XII und dem APG NRW
Für die Bewilligung von Leistungen nach SGB XII und dem APG NRW verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden in einem Erhebungsbogen oder einem Antragsformular erfasst.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach SGB II und SGB XII

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach SGB II und SGB XII
Für die Bewilligung von Leistungen nach SGB II und SGB XII verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden in einem Erhebungsbogen oder einem Antragsformular erfasst.
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