Datenschutzrechtliche Hinweise für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)
auf Feststellung von gesundheitlichen Merkmalen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Datenschutzrechtliche Hinweise für Bildung und Teilhabe
Rundfunkgebühren: Befreiung beantragen
Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
- Rundfunkgeräte,
- Smartphones und
- Computer
innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Diese Regelung gilt für
- Familien
- Wohngemeinschaften
- Unverheiratete Paare
Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt
- vom Treppenhaus oder
- einem Vorraum aus oder
- von außen betreten können.
Benötigte Unterlagen
- Bescheinigung des jeweiligen Kostenträgers über den Leistungsbezug zur Vorlage bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice 50656 Köln
- Kopie des Schwerbehindertenausweises - Vorderseite und Rückseite - mit dem Merkzeichen RF
- Kopie des aktuellen Leistungsbescheides über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG
- Kopie des aktuellen Leistungsbescheides über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG
Voraussetzungen
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF
Besonderheiten
- Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
- Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Prozess
Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Rundfunkermäßigung werden durch ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice in Köln bearbeitet und bewilligt.
Rundfunkbeitrag - Online-Service
Antragsformulare erhalten Sie unter Telefon 0 18 06 / 99 95 55 40 oder über die Internetseite von ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice.
Formulare werden in Krefeld aber auch in den städtischen Bürgerbüros und beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld ausgegeben.
Für die Bearbeitung der Rundfunkgebührenbefreiung stellt der jeweilige Kostenträger eine Bescheinigung zur Vorlage bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice aus, welche zusammen mit dem Befreiungsantrag unmittelbar an ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln, zu senden ist.
FAQ
Wer hat Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren?
- Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
- Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder nach § 27a oder § 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhalten.
- Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch).
- Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes. - Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben.
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften.
- Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird.
Ist eine amtliche Bestätigung erforderlich?
- Eine amtliche Bestätigung von Bewilligungsbescheiden ist nicht mehr erforderlich.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-2901
fb50@krefeld.de
Bildungspaket für Kinder und Jugendliche in der Stadt Krefeld - Mitmachen möglich machen
Hinweis:
Zum Thema Lernförderung gibt es wichtige Änderungen ab dem Schuljahr 2024/2025!
Weitere Informationen finden Sie unter der entsprechenden Rubrik.
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt.
Erfahren Sie mehr in unserem Informationsflyer zum Bildungspaket Bildung & Teilhabe.
Für die Antragstellung auf Leistungen des Bildungspaketes stehen Ihnen verschiedene Formularassistenten bzw. Vordrucke zur Verfügung. Klicken Sie hierzu auf die jeweilige Komponente bzw. Leistung, für die Sie einen Antrag stellen möchten.
Voraussetzungen
Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten?
Sie können Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen, wenn Sie für Ihr Kind eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Bürgergeld (Jobcenterleistungen)
- Sozialhilfe/Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine der zuvor genannten Leistungen beziehen, werden bis zum 25. Lebensjahr gefördert, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Bei einem Leistungsbezug nach SGB XII oder AsylbLG gibt es keine Altersgrenze.
Im Bereich Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit gilt immer eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Zum 01.01.2023 hat die Servicestelle Bildung und Teilhabe auf einen Globalantrag umgestellt. Mit Abgabe des allgemeinen Antrags (Globalantrag) sichern Sie Ihren grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ab Beginn des Monats der Antragstellung für den laufenden und für künftige Bewilligungsabschnitte. Der Globalantrag muss nur einmalig gestellt werden und gilt für die gesamte Familie, wenn Sie alle mit Ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder mit eintragen. Um verschiedene Einzelleistungen zu erhalten, sind weitere Nachweise zwingend erforderlich. Ohne entsprechende Nachweise kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Welche Unterlagen und Nachweise für die Beantragung der vorgenannten Leistungen benötigt werden, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite. Diese können Sie aufrufen, indem Sie auf die jeweilige Leistung klicken. Dort finden Sie auch einen Formularassistenten zur Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Wie erhalten Sie die Leistungen?
Mit Abgabe des allgemeinen Antrags (Globalantrag) sichern Sie Ihren grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ab Beginn des Monats der Antragstellung für den laufenden und für künftige Bewilligungsabschnitte. Der Globalantrags muss nur einmalig gestellt werden und gilt für die gesamte Familie, wenn Sie alle mit Ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder mit eintragen. Um verschiedene Einzelleistungen zu erhalten, sind weitere Nachweise zwingend erforderlich. Ohne entsprechende Nachweise kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Welche Unterlagen und Nachweise für die Beantragung der vorgenannten Leistungen benötigt werden, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite. Diese können Sie aufrufen, indem Sie auf die jeweilige Leistung klicken. Dort finden Sie auch einen Formularassistenten bzw. Vordrucke zur Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Darüber hinaus können Sie die Anträge auch in Papierform stellen. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie nachfolgend.
Unterlagen
WICHTIG! Bitte reichen Sie bei Bezug von laufenden Leistungen für Bildung und Teilhabe wie z.B. Mittagessen oder Lernförderung regelmäßig Ihren aktuellen Sozialleistungsnachweis (Weiterbewilligungsbescheid) ein, damit keine Zahlungsunterbrechung eintritt. Zu den Sozialleistungsbescheiden zählen der Jobcenterbescheid, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen und Sozialhilfebescheid.
Prozess
Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle
„Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld
erhältlich. Ebenfalls liegen die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare im Foyer des Rathauses sowie des Stadthauses aus.
Im Eingangsbereich (Erdgeschoss) der Servicestelle Bildung und Teilhabe befindet sich ein Briefkasten zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen. Eine Abgabe ist u.a. auch im Rathaus oder Stadthaus möglich. Nutzen Sie auch gerne unsere Sammel-E-Mail-Adresse bildungspaket@krefeld.de, um Dokumente an die Servicestelle auf dem digitalen Weg weiterzuleiten. Auf diesem Wege erhalten Sie eine entsprechende Eingangsbestätigung per E-Mail.
Kontaktinformationen
Die Mitarbeiter*innen beantworten Ihre Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen und die Möglichkeiten des Bildungspakets derzeit nur telefonisch.
Bitte suchen Sie unsere Räumlichkeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung und nur in Ausnahmefällen auf!
Fax: 0 21 51 / 86-3165
Name | Vorname | Telefon | Funktion/Zuständigkeit | |
---|---|---|---|---|
Kirchner | Sandra | 0 21 51 / 86-3167 | sandra.kirchner@krefeld.de | Gruppenleiterin |
N.N. | N.N. | 0 21 51 / 86-3161 und 86-3164 | bildungspaket@krefeld.de | Öffentlichkeitsarbeit |
Carraro | D. | 0 21 51 / 86-3171 | d.carraro@krefeld.de | Lernförderkoordination |
Jakobs | Tobias | 0 21 51 / 86-3163 | tobias.jakobs@krefeld.de | Buchstaben: P, Q // Ansprechpartner für Anbieter (Mittagessen und Lernförderung) |
Dörenkamp | Svenja | 0 21 51 / 86-3202 | svenja.doerenkamp@krefeld.de | Buchstaben: Aa bis Alh, Ra bis Rei // Kalk bis Khala |
N.N. | N.N. | 0 21 51 / 86-3161 und 86-3164 | bildungspaket@krefeld.de | |
Heymann | Vera | 0 21 51 / 86-2837 | vera.heymann@krefeld.de | Buchstaben: W, N, F, Y // Mam bis Mog |
Suvak | Selcuk | 0 21 51 / 86-3178 | selcuk.suvak@krefeld.de | Buchstaben: E, T, L // Sip bis Sz, Ma bis Mal |
N.N. | N.N. | 0 21 51 / 86-3161 und 86-3164 | bildungspaket@krefeld.de | |
Nimczyk | A. | 0 21 51 / 86-3166 | a.nimczyk@krefeld.de | Buchstaben: Ali bis Az, Rej bis Rz // Khalb bis Kop |
Albers | Marco | 0 21 51 / 86-2921 | marco.albers@krefeld.de | Buchstaben: G, I, O // Moh bis Mz, Ka bis Kalj |
Servos | Nicole | 0 21 51 / 86-2884 | nicole.servos@krefeld.de | Buchstaben: D, St // J, U |
Lück | Marina | 0 21 51 / 86-2928 | marina.lueck@krefeld.de | Buchstaben: B, V // Koq bis Kz |
Leurs | Sylvia | 0 21 51 / 86-3184 | sylvia.leurs@krefeld.de | |
Hampson | Nadine | 0 21 51 / 86-3147 | nadine.hampson@krefeld.de | Buchstaben: C, Sch, X // Saa bis Sas |
Özden | Ayca | 0 21 51 / 86-3174 | ayca.oezden@krefeld.de | Buchstaben: H, Z // Sat bis Sio |
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-3161
0 21 51 / 86-3165
bildungspaket@krefeld.de
Bildungspaket: Kostenübernahme von Lernförderung beantragen
Kinder brauchen manchmal zusätzliche Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen.
Wenn in der Schule oder in einem Ganztagsangebot kein entsprechendes Angebot vorhanden ist, kann eine ergänzende Lernförderung beantragt werden, um das Klassenziel zu erreichen.
Benötigte Unterlagen
- Bescheid vom Jobcenter,
- Kinderzuschlagsbescheid,
- Wohngeldbescheid,
- Bescheid über Asylbewerberleistungen oder
- Sozialhilfebescheid
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
In den Schulen gibt es zusätzlich zum Unterricht Angebote zur Lernförderung (Ergänzungsstunden, Hausaufgabenhilfe, Förderstunden im Rahmen eines Ganztagesangebots, o. ä.). In manchen Fällen kann jedoch eine weitere außerschulische Lernförderung erforderlich sein. In diesen Fällen können diese angemessenen Kosten (Einzelförderung ebenso wie Teilnahme an einem Gruppenangebot) übernommen werden.
Von der Schule initiierte, aber nicht selbst durchgeführte Angebote (Angebote von Fördervereinen, interne Nachhilfestrukturen, schulnahe Förderstrukturen) gehen über das schulische Angebot hinaus und sind grundsätzlich förderungsfähig.
Bei der Auswahl einer geeigneten Förderung für Ihr Kind beachten Sie bitte, dass private Anbieter, wie zum Beispiel Studentinnen oder Studenten, ältere Schülerinnen und Schüler, grundsätzlich kommerziellen Anbieter (Nachhilfeinstituten) vorzuziehen sind. Insbesondere eine mehrmonatige Bindung an einen Anbieter sollten Sie vermeiden.
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Abschluss eines Vertrages bei der Servicestelle Bildung und Teilhabe. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl des Anbieters der Lernförderung aus Gründen der Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung immer in Absprache mit der Servicestelle Bildung und Teilhabe erfolgen muss.
Änderungen ab dem Schuljahr 2024 / 2025:
Diese Änderungen betreffen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern sowie gewerbliche Anbieter der Lernförderung.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 können ausschließlich die gewerblichen Lernförderanbieter ihre Leistungen im Rahmen des Bildungspakets abrechnen, welche eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Krefeld - Servicestelle Bildung und Teilhabe – abgeschlossen haben.
Dies bedeutet, dass Rechnungen von gewerblichen Lernförderanbietern, welche nicht über eine derartige Kooperationsvereinbarung verfügen, hier nicht anerkannt und somit nicht beglichen werden.
Nähere Informationen bezüglich der Kooperationsvereinbarungen erhalten Sie seitens der unten im Text aufgeführten Ansprechpersonen.
Die gewerblichen Anbieter mit vorhandener Kooperationsvereinbarung werden sukzessive auf dieser Website veröffentlicht. Die Kooperationsvereinbarungen gelten jeweils für ein Schuljahr (hier: 01.08.2024 bis 31.07.2025).
Name | Ansprechpartner | Adresse | Stadt | Telefonnummer |
---|---|---|---|---|
back2school Nachhilfe Krefeld | Frau Adolph | Niederstraße 22 | 47829 Krefeld | 0 21 51 / 1 51 50 40 |
Bildungscampus Krefeld | Herr El Boujadaini | Uerdinger Straße 11 | 47799 Krefeld | 0 21 51 / 4 16 99 95 |
Intellect Nachhilfe- und Bildungszentrum | Frau Yildiz | Wehrhahnweg 49 | 47807 Krefeld | 0 21 51 / 7 67 55 82 |
ITL-Intensives Lernen | Frau Bakir | Marktstraße 86 | 47798 Krefeld | 0151 / 65 52 66 11 |
Koch Lerntherapie | Frau Koch | Marienstraße 116 | 47807 Krefeld | 0 21 51 / 30 18 05 |
LernhilfePlus Krefeld | Herr Reider | Breite Straße 58 | 47798 Krefeld | 0162 / 6 13 95 03 |
LearnSpace Institut | Frau Touati | Ostwall 118 | 47798 Krefeld | 0172 / 4 55 63 60 |
Lernstudio Barbarossa Krefeld | Frau Kühn | Rheinstraße 94 | 47798 Krefeld | 0 21 51 / 61 85 88 |
LernOase Anbo Nachhilfe Krefeld | Herr Bouaouda | Lewerentzstraße 29 | 47798 Krefeld | 0162 / 7 90 18 69 |
Refuture e.V. | Herr Sabsabi | Neue Linner Straße 78-80 | 47799 Krefeld | 0163 / 4 42 83 71 |
Strebergarten - Lernhilfe | Frau Blomenkamp | Niederstraße 87 | 47829 Krefeld | 0 21 51 / 4 86 01 14 |
Studienkreis Krefeld-Fischeln | Herr Giesen | Kölner Straße 523 | 47807 Krefeld | 0 21 51 / 1 50 28 25 |
Studienkreis Krefeld-Mitte | Frau Köpke | Königstraße 161 | 47798 Krefeld | 0 21 51 / 1 54 70 09 |
Tutores Nachhilfe Krefeld | Frau van Ginneken-Schreuder | Ostwall 27 | 47798 Krefeld | 0179 / 4 07 63 02 |
Ansprechpartner:
Herr D. Carraro
Telefon: 0 21 51 / 86-3171
e-Mail: d.carraro@krefeld.de
Herr T. Jakobs
Telefon: 0 21 51 / 86-3163
e-Mail: tobias.jakobs@krefeld.de
Die Abrechnung der Kosten erfolgt in der Regel durch Direktzahlung an den Anbieter.
Prozess
Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare in Papierform sind in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.
Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule.
Die Notwendigkeit der Lernförderung für das jeweilige Fach sowie die Anzahl der empfohlenen Nachhilfestunden pro Woche lassen Sie sich bitte durch die Schule auf der Rückseite des Antrages bestätigen, ebenso ob Einzel- oder Gruppenförderung empfohlen wird.
Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme für Lernförderung zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten bzw. Vordrucke auszufüllen, sofern Sie nicht die Papierformulare nutzen:
- Antrag auf Lernförderung
- Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung
Bitte füllen Sie den Antrag auf Lernförderung über den Formularassistenten online aus. Bei Antragstellung ist dieser auszudrucken und zu unterschreiben. Auch für die Bestätigung der Schule steht Ihnen ein Formularassistent zur Verfügung. Bitte lassen Sie diesen von der Schule unterschreiben. Anschließend sind beide Unterlagen bei der oben genannten Stelle einzureichen.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-3161
0 21 51 / 86-3165
bildungspaket@krefeld.de
Bildungspaket: Kostenübernahme von Ausflügen und mehrtägige Fahrten beantragen
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägige Fahrten, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden (keine privaten Veranstaltungen). Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Eintrittsgelder und Übernachtungskosten.
Über die Gewährung der Leistung erhalten Sie einen Bescheid vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt an die Schule oder Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege.
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Unterlagen
Bitte lassen Sie eine Bescheinigung von der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ausfüllen. Mit dieser Bescheinigung können Sie gleichzeitig den Antrag für Ihr Kind stellen, falls bereits ein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt. Anderenfalls reichen Sie bitte zusätzlich einen unterschriebenen allgemeinen Antrag (Globalantrag) ein.
Sollten Sie bereits in Vorleistung getreten sein, legen Sie bitte eine Quittung, einen Kontoauszug oder eine Bestätigung der Schule vor. In diesem Ausnahmefall erfolgt eine Erstattung an Sie.
Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.
Prozess
Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.
Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme von Ausflügen und mehrtätigen Klassenfahrten zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten bzw. Vordrucke auszufüllen:
- Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)
- Nachweis/Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
Bitte füllen Sie den allgemeinen Antrag über den Formularassistenten online aus. Bei Antragstellung ist dieser auszudrucken und zu unterschreiben. Auch für den Nachweis der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung steht Ihnen ein Formularassistent zur Verfügung. Bitte lassen Sie diesen von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung unterschreiben. Anschließend sind beide Unterlagen bei der unten genannten Stelle einzureichen.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-3161
0 21 51 / 86-3165
bildungspaket@krefeld.de
Bildungspaket: Kostenübernahme für Schülerbeförderung beantragen
Grundsätzlich werden anspruchsberechtigten Schüler*innen nach der Schülerfahrtkostenverordnung NRW SchokoTickets für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Schulverwaltung zur Verfügung gestellt.
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das SchokoTicket (=Eigenanteil) zum ermäßigten Preis durch die Schulverwaltung und zwar
- 14,00 Euro für das erste anspruchsberechtigte Kind,
- 7,00 Euro für das zweite anspruchsberechtigte Kind,
- kostenlos für das dritte und jedes weitere anspruchsberechtigte Kind.
Wenn Anspruch auf ein ermäßigtes SchokoTicket besteht, werden diese Kosten aus dem Bildungspaket übernommen.
Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen des ermäßigten SchokoTickets finden Sie auf der Dienstleistungsseite zum Thema Schülerfahrkosten.
Unterlagen
Falls noch kein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt, reichen Sie diesen bitte ein.
Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen das SWK-Schreiben sowie Kontoauszüge mit den getätigten Zahlungen.
Prozess
Der für die Beantragung der Leistungen notwendige Globalantrag (falls bisher noch nicht eingereicht) ist in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.
Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme Schulpauschale zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:
- Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)
Dem Formularassistenten können Sie auch die Unterlagen und Nachweise entnehmen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Bitte drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben Sie diesen. Bitte reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-3161
0 21 51 / 86-3165
bildungspaket@krefeld.de
Bildungspaket: Kostenübernahme für das gemeinsame Mittagessen beantragen
Wenn Ihr Kind am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege teilnimmt, werden die Kosten dafür vollständig übernommen.
Individuelle Verpflegung (Kiosk, Lebensmittelgeschäft, o.ä.) wird nicht bezuschusst.
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Unterlagen
Bitte lassen Sie eine Bescheinigung von der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ausfüllen. Mit dieser Bescheinigung können Sie gleichzeitig den Antrag für Ihr Kind stellen, falls bereits ein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt. Anderenfalls reichen Sie bitte zusätzlich einen unterschriebenen allgemeinen Antrag (Globalantrag) ein.
Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.
Prozess
Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.
Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme für das gemeinsame Mittagessen zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:
- Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)
- Nachweis/Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
Bitte füllen Sie den allgemeinen Antrag über den Formularassistenten online aus. Bei Antragstellung ist dieser auszudrucken und zu unterschreiben. Auch für den Nachweis der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung steht Ihnen ein Formularassistent zur Verfügung. Bitte lassen Sie diesen von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung unterschreiben. Anschließend sind beide Unterlagen bei der unten genannten Stelle einzureichen.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-3161
0 21 51 / 86-3165
bildungspaket@krefeld.de
Bildungspaket: Kostenpauschale für Schulbedarf beantragen
Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck und Bastelmaterial. Um die Anschaffung dieser Dinge zu erleichtern, wird aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zweimal im Jahr Geld gezahlt.
Die Pauschale wird zu Beginn des Schuljahres in Höhe von 130,00 Euro und zu Beginn des zweiten Halbjahres in Höhe von 65,00 Euro ausgezahlt. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt zu den genannten Terminen auf Ihr Konto.
Die Schulpauschale wird in der Regel jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelsatz erhöht. Die konkrete Höhe ab dem Schuljahr 2024/2025 steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.
Die Leistungen können Schülerinnen und Schüler erhalten, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler:innen, die eine Ausbildungsvergütung erzielen, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Unterlagen
Falls noch kein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt, reichen Sie diesen bitte ein.
Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.
Für 6-jährige muss einmalig und für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre jährlich eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.
Fristen
Leistung erfolgt frühestens nach Antragstellung
Besonderheiten
Achtung!
Wenn Sie Bürgergeld (Jobcenterleistungen) erhalten, erfolgt die Auszahlung der Schulpauschale direkt über das Jobcenter.
Prozess
- Der für die Beantragung der Leistungen notwendige Globalantrag (falls bisher noch nicht eingereicht) ist in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.
- Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule.
- Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Schulpauschale zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:
- Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht) - Dem Formularassistenten können Sie auch die Unterlagen und Nachweise entnehmen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Bitte drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben Sie diesen. Bitte reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-3161
0 21 51 / 86-3165
bildungspaket@krefeld.de