Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach SGB XII und dem APG NRW

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach SGB XII und dem APG NRW
Für die Bewilligung von Leistungen nach SGB XII und dem APG NRW verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden in einem Erhebungsbogen oder einem Antragsformular erfasst.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach SGB II und SGB XII

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach SGB II und SGB XII
Für die Bewilligung von Leistungen nach SGB II und SGB XII verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden in einem Erhebungsbogen oder einem Antragsformular erfasst.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Für die Bewilligung von Genehmigungen/ Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden in einem Erhebungsbogen oder einem Antragsformular erfasst.

Datenschutzrechtliche Hinweise für den Unterhaltsvorschuss

Datenschutzrechtliche Hinweise für den Unterhaltsvorschuss
Die Verarbeitung - insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung - von personenbezogenen Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UVG) und des Sozialgesetzbuches.

Datenschutzrechtliche Hinweise für Bildung und Teilhabe

Datenschutzrechtliche Hinweise für Bildung und Teilhabe
Im Rahmen des Antrages für die Bewilligung von Leistungen aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.

Rundfunkgebühren: Befreiung beantragen

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

Diese Regelung gilt für

  • Familien
  • Wohngemeinschaften
  • Unverheiratete Paare

Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

  • vom Treppenhaus oder
  • einem Vorraum aus oder
  • von außen betreten können.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheinigung des jeweiligen Kostenträgers über den Leistungsbezug zur Vorlage bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice 50656 Köln
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises - Vorderseite und Rückseite - mit dem Merkzeichen RF
  • Kopie des aktuellen Leistungsbescheides über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG
  • Kopie des aktuellen Leistungsbescheides über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG

Voraussetzungen

  • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF

Besonderheiten

  • Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
  • Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Prozess

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Rundfunkermäßigung werden durch ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice in Köln bearbeitet und bewilligt.

Rundfunkbeitrag - Online-Service

Antragsformulare erhalten Sie unter Telefon 0 18 06 / 99 95 55 40 oder über die Internetseite von ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice.

Formulare werden in Krefeld aber auch in den städtischen Bürgerbüros und beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld ausgegeben.

Für die Bearbeitung der Rundfunkgebührenbefreiung stellt der jeweilige Kostenträger eine Bescheinigung zur Vorlage bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice aus, welche zusammen mit dem Befreiungsantrag unmittelbar an ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln, zu senden ist.
 

FAQ

Wer hat Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren?

  • Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
  • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder nach § 27a oder § 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhalten.
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch).
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes.
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben.
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften.
  • Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird.

Ist eine amtliche Bestätigung erforderlich?

  • Eine amtliche Bestätigung von Bewilligungsbescheiden ist nicht mehr erforderlich.

Verantwortlichkeit

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen 0 21 51 / 86-2901
fb50@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Bildungspaket für Kinder und Jugendliche in der Stadt Krefeld - Mitmachen möglich machen

Hinweis: 

Zum Thema Lernförderung gibt es wichtige Änderungen ab dem Schuljahr 2024/2025!

Weitere Informationen finden Sie unter der entsprechenden Rubrik. 

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt.

Erfahren Sie mehr in unserem Informationsflyer zum Bildungspaket Bildung & Teilhabe.

Für die Antragstellung auf Leistungen des Bildungspaketes stehen Ihnen verschiedene Formularassistenten bzw. Vordrucke zur Verfügung. Klicken Sie hierzu auf die jeweilige Komponente bzw. Leistung, für die Sie einen Antrag stellen möchten.

Voraussetzungen

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten?
Sie können Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen, wenn Sie für Ihr Kind eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld (Jobcenterleistungen)
  • Sozialhilfe/Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine der zuvor genannten Leistungen beziehen, werden bis zum 25. Lebensjahr gefördert, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Bei einem Leistungsbezug nach SGB XII oder AsylbLG gibt es keine Altersgrenze.

Im Bereich Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit gilt immer eine Altersgrenze von 18 Jahren.

Weiterführende Informationen

Zum 01.01.2023 hat die Servicestelle Bildung und Teilhabe auf einen Globalantrag umgestellt. Mit Abgabe des allgemeinen Antrags (Globalantrag) sichern Sie Ihren grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ab Beginn des Monats der Antragstellung für den laufenden und für künftige Bewilligungsabschnitte. Der Globalantrag muss nur einmalig gestellt werden und gilt für die gesamte Familie, wenn Sie alle mit Ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder mit eintragen. Um verschiedene Einzelleistungen zu erhalten, sind weitere Nachweise zwingend erforderlich. Ohne entsprechende Nachweise kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Welche Unterlagen und Nachweise für die Beantragung der vorgenannten Leistungen benötigt werden, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite. Diese können Sie aufrufen, indem Sie auf die jeweilige Leistung klicken. Dort finden Sie auch einen Formularassistenten zur Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Wie erhalten Sie die Leistungen?

Mit Abgabe des allgemeinen Antrags (Globalantrag) sichern Sie Ihren grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ab Beginn des Monats der Antragstellung für den laufenden und für künftige Bewilligungsabschnitte. Der Globalantrags muss nur einmalig gestellt werden und gilt für die gesamte Familie, wenn Sie alle mit Ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder mit eintragen. Um verschiedene Einzelleistungen zu erhalten, sind weitere Nachweise zwingend erforderlich. Ohne entsprechende Nachweise kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Welche Unterlagen und Nachweise für die Beantragung der vorgenannten Leistungen benötigt werden, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite. Diese können Sie aufrufen, indem Sie auf die jeweilige Leistung klicken. Dort finden Sie auch einen Formularassistenten bzw. Vordrucke zur Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Darüber hinaus können Sie die Anträge auch in Papierform stellen. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie nachfolgend.

Unterlagen

WICHTIG! Bitte reichen Sie bei Bezug von laufenden Leistungen für Bildung und Teilhabe wie z.B. Mittagessen oder Lernförderung regelmäßig Ihren aktuellen Sozialleistungsnachweis (Weiterbewilligungsbescheid) ein, damit keine Zahlungsunterbrechung eintritt. Zu den Sozialleistungsbescheiden zählen der Jobcenterbescheid, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen und Sozialhilfebescheid.

Prozess

Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle

„Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld

erhältlich. Ebenfalls liegen die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare im Foyer des Rathauses sowie des Stadthauses aus.

Im Eingangsbereich (Erdgeschoss) der Servicestelle Bildung und Teilhabe befindet sich ein Briefkasten zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen. Eine Abgabe ist u.a. auch im Rathaus oder Stadthaus möglich. Nutzen Sie auch gerne unsere Sammel-E-Mail-Adresse bildungspaket@krefeld.de, um Dokumente an die Servicestelle auf dem digitalen Weg weiterzuleiten. Auf diesem Wege erhalten Sie eine entsprechende Eingangsbestätigung per E-Mail.

Kontaktinformationen

Die Mitarbeiter*innen beantworten Ihre Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen und die Möglichkeiten des Bildungspakets derzeit nur telefonisch. 

Bitte suchen Sie unsere Räumlichkeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung und nur in Ausnahmefällen auf!

Fax: 0 21 51 / 86-3165

NameVornameTelefonE-MailFunktion/Zuständigkeit
KirchnerSandra0 21 51 / 86-3167sandra.kirchner@krefeld.deGruppenleiterin
BeerVanessa0 21 51 / 86-3139vanessa.beer@krefeld.dePrüferin, Öffentlichkeitsarbeit
ThomsConstanze0 21 51 / 86-3171constanze.thoms@krefeld.dePrüferin, Lernförderkoordinatorin
CarraroDominic0 21 51 / 86-3173dominic.carraro@krefeld.deAnsprechpartner Lernförderung; Sonderaufgaben
DörenkampSvenja0 21 51 / 86-3202svenja.doerenkamp@krefeld.deBuchstaben: Aa bis Al, Mc bis Me, At bis Ax, Yp bis Yz
ScholzGina0 21 51 / 86-3168gina.scholz@krefeld.deBuchstaben: D, P, St, Mf bis Mi, Ay, Yj bis Yo
HeymannVera0 21 51 / 86-2837vera.heymann@krefeld.deBuchstaben: Ks bis Kz, M bis Mb, N, W, Ra bis Re
SuvakSelcuk0 21 51 / 86-3178selcuk.suvak@krefeld.deBuchstaben: E, T, L, Rf bis Rz, As
JakobsTobias0 21 51 / 86-3163tobias.jakobs@krefeld.deBuchstaben: S, J, Mo
DahmenTobias0 21 51 / 86-3179t.dahmen@krefeld.deAnsprechpartner Mittagessen
NimczykAlexandra0 21 51 / 86-3166alexandra.nimczyk@krefeld.deBuchstaben: G, I, O, Fb bis Fi, An bis Aq, Az
N.N.N.N.0 21 51 / 86-3161bildungspaket@krefeld.de 
KilianMatthias0 21 51 / 86-3175matthias.kilian@krefeld.deBuchstaben: B, V, Mp bis Mz, Yf bis Yi
LeursSylvia0 21 51 / 86-3184sylvia.leurs@krefeld.deBuchstaben: Ka bis Kr, Fa, Ya bis Ye
HampsonNadine0 21 51 / 86-3147nadine.hampson@krefeld.deBuchstaben: C, Sch, U, Q, X, Am
ÖzdenAyca0 21 51 / 86-3174ayca.oezden@krefeld.deBuchstaben: H, Z, Fj bis Fz, Ar

Verantwortlichkeit

Bildungspaket 0 21 51 / 86-3161
bildungspaket@krefeld.de

St.-Anton-Straße 56, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Bildungspaket: Kostenübernahme von Lernförderung beantragen

Kinder brauchen manchmal zusätzliche Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen.

Wenn in der Schule oder in einem Ganztagsangebot kein entsprechendes Angebot vorhanden ist, kann eine ergänzende Lernförderung beantragt werden, um das Klassenziel zu erreichen.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheid vom Jobcenter,
  • Kinderzuschlagsbescheid,
  • Wohngeldbescheid,
  • Bescheid über Asylbewerberleistungen oder
  • Sozialhilfebescheid

Weiterführende Informationen

In den Schulen gibt es zusätzlich zum Unterricht Angebote zur Lernförderung (Ergänzungsstunden, Hausaufgabenhilfe, Förderstunden im Rahmen eines Ganztagesangebots, o. ä.). In manchen Fällen kann jedoch eine weitere außerschulische Lernförderung erforderlich sein. In diesen Fällen können diese angemessenen Kosten (Einzelförderung ebenso wie Teilnahme an einem Gruppenangebot) übernommen werden.

Von der Schule initiierte, aber nicht selbst durchgeführte Angebote (Angebote von Fördervereinen, interne Nachhilfestrukturen, schulnahe Förderstrukturen) gehen über das schulische Angebot hinaus und sind grundsätzlich förderungsfähig.

Bei der Auswahl einer geeigneten Förderung für Ihr Kind beachten Sie bitte, dass private Anbieter, wie zum Beispiel Studentinnen oder Studenten, ältere Schülerinnen und Schüler, grundsätzlich kommerziellen Anbieter (Nachhilfeinstituten) vorzuziehen sind. Insbesondere eine mehrmonatige Bindung an einen Anbieter sollten Sie vermeiden.

Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Abschluss eines Vertrages bei der Servicestelle Bildung und Teilhabe. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl des Anbieters der Lernförderung aus Gründen der Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung immer in Absprache mit der Servicestelle Bildung und Teilhabe erfolgen muss. 

Änderungen ab dem Schuljahr 2024 / 2025:

Diese Änderungen betreffen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern sowie gewerbliche Anbieter der Lernförderung. 

Ab dem Schuljahr 2024/2025 können ausschließlich die gewerblichen Lernförderanbieter ihre Leistungen im Rahmen des Bildungspakets abrechnen, welche eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Krefeld -  Servicestelle Bildung und Teilhabe – abgeschlossen haben.
Dies bedeutet, dass Rechnungen von gewerblichen Lernförderanbietern, welche nicht über eine derartige Kooperationsvereinbarung verfügen,  hier nicht anerkannt und somit nicht beglichen werden.  

Nähere Informationen bezüglich der Kooperationsvereinbarungen erhalten Sie seitens der unten im Text aufgeführten Ansprechpersonen. 

Die gewerblichen Anbieter mit vorhandener Kooperationsvereinbarung werden sukzessive auf dieser Website veröffentlicht. Die Kooperationsvereinbarungen gelten jeweils für ein Schuljahr (hier: 01.08.2024 bis 31.07.2025). 

NameAnsprechpartnerAdresseStadtTelefonnummer
back2school Nachhilfe KrefeldFrau AdolphNiederstraße 2247829 Krefeld0 21 51 / 1 51 50 40
Intellect Nachhilfe- und BildungszentrumFrau YildizWehrhahnweg 4947807 Krefeld0 21 51 / 7 67 55 82
ITL-Intensives LernenFrau BakirMarktstraße 8647798 Krefeld0151 / 65 52 66 11
Koch LerntherapieFrau KochMarienstraße 11647807 Krefeld0 21 51 / 30 18 05
LearnSpace InstitutFrau TouatiOstwall 11847798 Krefeld0172 / 4 55 63 60
LernOase Anbo Nachhilfe KrefeldHerr BouaoudaLewerentzstraße 2947798 Krefeld0162 / 7 90 18 69
Refuture e.V.Herr SabsabiNeue Linner Straße 78-8047799 Krefeld0163 / 4 42 83 71
Strebergarten - LernhilfeFrau BlomenkampNiederstraße 8747829 Krefeld0 21 51 / 4 86 01 14

Ansprechpartner:

Herr D. Carraro
Telefon: 0 21 51 / 86-3171
e-Mail: d.carraro@krefeld.de

Herr T. Jakobs
Telefon: 0 21 51 / 86-3163
e-Mail: tobias.jakobs@krefeld.de

Die Abrechnung der Kosten erfolgt in der Regel durch Direktzahlung an den Anbieter.

Prozess

Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare in Papierform sind in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.

Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule.

Die Notwendigkeit der Lernförderung für das jeweilige Fach sowie die Anzahl der empfohlenen Nachhilfestunden pro Woche lassen Sie sich bitte durch die Schule auf der Rückseite des Antrages bestätigen, ebenso ob Einzel- oder Gruppenförderung empfohlen wird.

Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme für Lernförderung zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten bzw. Vordrucke auszufüllen, sofern Sie nicht die Papierformulare nutzen:

  • Antrag auf Lernförderung
  • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung

Bitte füllen Sie den Antrag auf Lernförderung über den Formularassistenten online aus. Bei Antragstellung ist dieser auszudrucken und zu unterschreiben. Auch für die Bestätigung der Schule steht Ihnen ein Formularassistent zur Verfügung. Bitte lassen Sie diesen von der Schule unterschreiben. Anschließend sind beide Unterlagen bei der oben genannten Stelle einzureichen.

Verantwortlichkeit

Bildungspaket 0 21 51 / 86-3161
bildungspaket@krefeld.de

St.-Anton-Straße 56, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Bildungspaket: Kostenübernahme von Ausflügen und mehrtägige Fahrten beantragen

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägige Fahrten, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden (keine privaten Veranstaltungen). Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Eintrittsgelder und Übernachtungskosten.

Über die Gewährung der Leistung erhalten Sie einen Bescheid vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt an die Schule oder Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege.

Weiterführende Informationen

Unterlagen

Bitte lassen Sie eine Bescheinigung von der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ausfüllen. Mit dieser Bescheinigung können Sie gleichzeitig den Antrag für Ihr Kind stellen, falls bereits ein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt. Anderenfalls reichen Sie bitte zusätzlich einen unterschriebenen allgemeinen Antrag (Globalantrag) ein.

Sollten Sie bereits in Vorleistung getreten sein, legen Sie bitte eine Quittung, einen Kontoauszug oder eine Bestätigung der Schule vor. In diesem Ausnahmefall erfolgt eine Erstattung an Sie.

Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.

Prozess

Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.

Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.

Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme von Ausflügen und mehrtätigen Klassenfahrten zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten bzw. Vordrucke auszufüllen:

  • Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)
  • Nachweis/Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege

Bitte füllen Sie den allgemeinen Antrag über den Formularassistenten online aus. Bei Antragstellung ist dieser auszudrucken und zu unterschreiben. Auch für den Nachweis der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung steht Ihnen ein Formularassistent zur Verfügung. Bitte lassen Sie diesen von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung unterschreiben. Anschließend sind beide Unterlagen bei der unten genannten Stelle einzureichen.

Verantwortlichkeit

Bildungspaket 0 21 51 / 86-3161
bildungspaket@krefeld.de

St.-Anton-Straße 56, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
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Hilfe

Leichte Sprache

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Gebärdensprache

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