Bildungspaket: Kostenübernahme für Schülerbeförderung beantragen

Grundsätzlich werden anspruchsberechtigten Schüler*innen nach der Schülerfahrtkostenverordnung NRW SchokoTickets für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Schulverwaltung zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Informationen

Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das SchokoTicket (=Eigenanteil) zum ermäßigten Preis durch die Schulverwaltung und zwar

  • 14,00 Euro für das erste anspruchsberechtigte Kind,
  • 7,00 Euro für das zweite anspruchsberechtigte Kind,
  • kostenlos für das dritte und jedes weitere anspruchsberechtigte Kind.

Wenn Anspruch auf ein ermäßigtes SchokoTicket besteht, werden diese Kosten aus dem Bildungspaket übernommen.

Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen des ermäßigten SchokoTickets finden Sie auf der Dienstleistungsseite zum Thema Schülerfahrkosten.

Unterlagen

Falls noch kein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt, reichen Sie diesen bitte ein.
Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.

Zusätzlich benötigen wir von Ihnen das SWK-Schreiben sowie Kontoauszüge mit den getätigten Zahlungen.

Prozess

Der für die Beantragung der Leistungen notwendige Globalantrag (falls bisher noch nicht eingereicht) ist in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.

Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme Schulpauschale zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:

  • Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)

Dem Formularassistenten können Sie auch die Unterlagen und Nachweise entnehmen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Bitte drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben Sie diesen. Bitte reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.

Verantwortlichkeit

Bildungspaket 0 21 51 / 86-3161
bildungspaket@krefeld.de

St.-Anton-Straße 56, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Bildungspaket: Kostenübernahme für das gemeinsame Mittagessen beantragen

Wenn Ihr Kind am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege teilnimmt, werden die Kosten dafür vollständig übernommen.

Individuelle Verpflegung (Kiosk, Lebensmittelgeschäft, o. ä.) wird nicht bezuschusst.

Weiterführende Informationen

Unterlagen

Bitte lassen Sie eine Bescheinigung von der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ausfüllen. Mit dieser Bescheinigung können Sie gleichzeitig den Antrag für Ihr Kind stellen, falls bereits ein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt. Anderenfalls reichen Sie bitte zusätzlich einen unterschriebenen allgemeinen Antrag (Globalantrag) ein.

Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.

Prozess

Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.

Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.

Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme für das gemeinsame Mittagessen zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:

  • Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)
  • Nachweis/Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege

Bitte füllen Sie den allgemeinen Antrag über den Formularassistenten online aus. Bei Antragstellung ist dieser auszudrucken und zu unterschreiben. Auch für den Nachweis der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung steht Ihnen ein Formularassistent zur Verfügung. Bitte lassen Sie diesen von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung unterschreiben. Anschließend sind beide Unterlagen bei der unten genannten Stelle einzureichen.

Verantwortlichkeit

Bildungspaket 0 21 51 / 86-3161
bildungspaket@krefeld.de

St.-Anton-Straße 56, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Bildungspaket: Kostenpauschale für Schulbedarf beantragen

Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck und Bastelmaterial. Um die Anschaffung dieser Dinge zu erleichtern, wird aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zweimal im Jahr Geld gezahlt.

Die Pauschale wird zu Beginn des Schuljahres in Höhe von 130,00 Euro und zu Beginn des zweiten Halbjahres in Höhe von 65,00 Euro ausgezahlt. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt zu den genannten Terminen auf Ihr Konto.

Die Schulpauschale wird in der Regel jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelsatz erhöht. Die konkrete Höhe ab dem Schuljahr 2024/2025 steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.

Die Leistungen können Schülerinnen und Schüler erhalten, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler:innen, die eine Ausbildungsvergütung erzielen, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen

Unterlagen

Falls noch kein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt, reichen Sie diesen bitte ein.
Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.

Für 6-jährige muss einmalig und für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre jährlich eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.

Fristen

Leistung erfolgt frühestens nach Antragstellung

Besonderheiten

Achtung!

Wenn Sie Bürgergeld (Jobcenterleistungen) erhalten, erfolgt die Auszahlung der Schulpauschale direkt über das Jobcenter.

Prozess

  • Der für die Beantragung der Leistungen notwendige Globalantrag (falls bisher noch nicht eingereicht) ist in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.
  • Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule.
  • Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Schulpauschale zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:
    - Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)
  • Dem Formularassistenten können Sie auch die Unterlagen und Nachweise entnehmen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Bitte drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben Sie diesen. Bitte reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.

Verantwortlichkeit

Bildungspaket 0 21 51 / 86-3161
bildungspaket@krefeld.de

St.-Anton-Straße 56, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Zweckentfremdung von öffentlich gefördertem Wohnraum

Soll öffentlich geförderter Wohnraum zu einem anderen Zweck genutzt (z.B. Umnutzung in Geschäftsräume oder gewerbliche Vermietung von Zimmern) und somit nicht mehr als Wohnzweck genutzt werden, so muss die zuständige Stelle dies genehmigen. Diese Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt.

Gebührenrahmen

  • für die Genehmigung der Zweckenfremdung: 200,00 €

Besonderheiten

Im Fall einer Genehmigung wird in der Regel die Rückführung der auf der Wohnung noch lastenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

  • 3 Wochen

Verantwortlichkeit

Wohnen 0 21 51 / 86-0
wbs@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr

Zinssenkung im öffentlich geförderten Wohnungsbau beantragen

Die Beantragung einer Zinssenkung im Rahmen der Wohnraumförderung erfolgt direkt bei der zuständigen Stelle, hier bei der NRW.BANK. Zur Beantragung benötigen Sie eine Einkommensbestätigung. 

Weitergehende Informationen bietet die NRW.BANK.

Die Darlehensnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Zinsanpassung seitens der NRW. BANK eine Mitteilung bezüglich der Höhe des Zinssatzes und der halbjährlich zu zahlenden Leistungen.

Zur Beantragung der Zinssenkung benötigen Sie eine Einkommensbestätigung. Diese können Sie im Rahmen der oben angegebenen Öffnungszeiten im Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen beantragen.

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie gerne die Mitarbeiter/innen der Wohnraumbewirtschaftung anrufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es während der Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, Ihren Anruf entgegenzunehmen. Sollten Sie sie einmal nicht erreichen, versuchen Sie es am besten außerhalb der Öffnungszeiten erneut oder schicken Sie eine E-Mail (siehe Kontaktdaten unten).

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise des vergangenen Kalenderjahres bis heute
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen - Urteil/notariell beglaubigte Urkunde/Kontoauszüge
  • Nachweis über Kinderbetreuungskosten - Kindergartenbeiträge etc.
  • Nachweis über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Nachweis über Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft
  • Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen z.B. Zinsen, Dividenden, Erträge
  • Selbstständigkeit: Steuer- oder Vorauszahlungsbescheid, aktuelle Bilanz, Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeschein, Gewinn- und Verlustrechnung - GuV
  • Personalausweis/ Ausweispapiere
  • Schwerbehindertenausweis und ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit

Verantwortlichkeit

Wohnen 0 21 51 / 86-0
wbs@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr

Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung: Beratung und Hilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übernahme von rückständiger Miete bis zu einem gewissen Rahmen beim Sozialamt beantragt werden. Die Übernahme von Mietrückständen ist einkommens- und vermögensabhängig und wird in der Regel als Darlehen gewährt. Auch bei einer darlehensweisen Gewährung von Sozialhilfe ist immer zuerst die Bedürftigkeit nachzuweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Sämtlichen Schriftverkehr, den Sie mit Ihrem Vermieter geführt haben
  • Kündigungsschreiben
  • Klage des Gerichtes
  • Kreditverträge und Kontoauszüge
  • Mietvertrag
  • Nachweise der laufenden Ausgaben - Stadtwerke, Telefon etc.
  • Personalausweis

Weiterführende Informationen

Wichtige Hinweise

  • bei Mietschulden:

Wenn Ihr Vermieter die Wohnung gekündigt, eine Mahnung wegen unpünktlicher, unregelmäßiger oder fehlender Mietzahlungen ausgesprochen oder sogar eine Klage gegen Sie eingereicht hat, sollten Sie folgendes tun:

Versuchen Sie sich mit ihrem Vermieter gütlich zu einigen, indem Sie ihm bei Mietschulden eine Ratenzahlung anbieten. Der Vermieter muss sich mit einer Ratenzahlung nicht einverstanden erklären, dennoch sollten Sie unverzüglich beginnen, eine angemessene Rate zu zahlen.

Halten Sie jede Vereinbarung schriftlich fest. Wenn eine Klage eingereicht wurde, sollten Sie in jedem Fall bei Gericht vorsprechen.

  • bei Räumungsklagen:

Hat Ihr Vermieter bei Gericht auf Räumung der Wohnung geklagt, beachten Sie bitte:
Auch wenn eine Mietschuld inzwischen von Ihnen bezahlt wurde, müssen Sie das dem Gericht mitteilen.
Das Gericht wird auf jeden Fall über die Klage entscheiden; das heißt, wenn das Gericht keine Nachricht von Ihnen erhält, ergeht ein Urteil gegen Sie, und Sie verlieren die Wohnung, obwohl Sie die Mietschuld zwischenzeitlich bezahlt haben!

Es wird grundsätzlich dazu geraten, bei Mietschulden mit den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen frühzeitig in Kontakt zu treten!

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Sie können aber auch per E-Mail Kontakt aufnehmen, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
  • Die Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung unterstützt Sie beispielsweise im Falle einer Wohnungskündigung, bei Mietrückständen oder einer drohenden Räumung bei der Erhaltung Ihres Wohnraumes.

Kontaktinformationen

NameZuständigkeitTelefonE-MailZimmer
Petra WolfFamilienname A bis C0 21 51 / 86-3650petra.wolf@krefeld.de117
Olesja KambarowFamilienname E bis N0 21 51 / 86-3690olesja.kambarow@krefeld.de103
Tinka SiepmannFamilienname O bis Z, D0 21 51 / 86-3069tinka.siepmann@krefeld.de102

 

Verantwortlichkeit

Wohnraumsicherung 0 21 51 / 86-0
wohnraumsicherung@krefeld.de

Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Wohnraumvermittlung

Die Mitarbeiter/innen der Wohnraumvermittlung sind Ihnen bei der Suche einer angemessenen Wohnung behilflich. Voraussetzung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen. Mit diesem können Sie sich als suchend für Krefeld registrieren lassen. Wenden Sie sich hierfür zu den Öffnungszeiten an die unten angegebenen Mitarbeiter/innen. Ihre Fragen können Sie selbstverständlich auch telefonisch an sie richten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es während der Öffnungszeiten zwischenzeitlich möglich ist, dass Ihr Anruf nicht entgegengenommen werden kann. Am besten erreichen Sie die Mitarbeiter/innen deshalb dienstags (ganztags) und donnerstags (vormittags).

Die aktuell freigemeldeten Wohnungen in Krefeld können Sie hier auch online ersehen und nach verschiedenen Kriterien sortieren (siehe Link am Ende der Seite). Bei Wohnungen mit der Stadt Krefeld, Abteilung 50/4 Wohnen, als Ansprechpartner, ist es notwendig, als wohnungssuchend registriert zu sein. Es empfiehlt sich, den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zusätzlich noch mitzuteilen, dass Sie sich für diese spezielle Wohnung interessieren. Eine Vermittlungsgarantie kann jedoch leider nicht gegeben werden.

Das Angebot wurde um freifinanzierte Wohnungen (ohne Wohnberechtigungsschein) erweitert. Eine Aussage zum Zustand dieser Objekte kann von hier jedoch nicht getätigt werden. Wenden Sie sich bei diesen Wohnungen bitte ausschließlich an die angezeigte Kontaktperson in den Wohnungsangaben.

Gebührenrahmen

  • einmalige Verwaltungsgebühr bei einer erfolgreichen Vermittlung: 20,00 €

Weiterführende Informationen

Verantwortlichkeit

Wohnen 0 21 51 / 86-0
wbs@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr

Wohnberechtigungsschein beantragen

Für den Bezug einer Sozialwohnung (öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen) ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.

Der WBS berechtigt ab Bekanntgabe für ein Jahr zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb von Nordrhein-Westfalen gelten abweichende Bestimmungen. Wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde vor Ort. Die Wohnungsgröße (Zimmer und Quadratmeter) richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Es gibt in manchen Fällen Ausnahmeregelungen für größeren Wohnraum. Genaueres wird Ihnen ggf. im Rahmen Ihrer Antragstellung erläutert. Den WBS beantragen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen oder dort, wo Sie hinziehen möchten.

Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Deshalb werden Sie gebeten, alle erforderlichen Unterlagen vollständig zur Berechnung einzureichen. Sollten Sie bereits eine Wohnung in Aussicht haben, geben Sie dies bei Ihrem Antrag bitte mit an und legen ggf. eine Bescheinigung vor.

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie gerne die Mitarbeiter/innen der Wohnraumbewirtschaftung anrufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es während der Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, Ihren Anruf entgegenzunehmen. Sollten Sie sie einmal nicht erreichen, versuchen Sie es am besten außerhalb der Öffnungszeiten erneut oder schicken Sie eine E-Mail (siehe Kontaktdaten unten).

Kurz gefasst müssen in der Regel die Einkommensnachweise des gesamten Vorjahres bis zur Antragstellung aller (zukünftigen) Haushaltsmitglieder vorgelegt werden. 
Auch bei absehbaren Änderungen (z.B. durch ein neues Arbeitsverhältnis) reichen Sie bitte entsprechende Nachweise ein.

Einkommensunterlagen aller Haushaltsangehörigen des gesamten letzten Kalenderjahres bis heute:

Benötigte Unterlagen

  • Verdienstabrechnungen des gesamten letzten Kalenderjahres bis heute
  • Steuerbescheid
  • bei Arbeitsaufnahme innerhalb dieser Zeit: Arbeitsvertrag und vorhandene Abrechnungen
  • Bewilligungs- und Änderungsbescheide der Agentur für Arbeit
  • bei Elternzeit: Bescheid über die Gewährung von Mutterschafts-/Elterngeld, Bescheinigung des Arbeitgebers über die beantragte Dauer der Elternzeit - Vorlage Verdienstnachweise trotzdem notwendig
  • Nachweis über Krankengeldzahlung
  • Renten- und Pensionsbescheide - auch Werksrenten
  • Ausbildungsvertrag sowie drei Abrechnungen der Ausbildungsvergütung - bitte angeben, ob es sich um die erste Ausbildung handelt
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen - Urteil/notariell beglaubigte Urkunde/Kontoauszüge
  • Nachweis über Kinderbetreuungskosten - Kindergartenbeiträge etc.
  • Nachweis über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Nachweis über Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft
  • Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen - z.B. Zinsen, Dividenden
  • Selbstständigkeit: Steuer- oder Vorauszahlungsbescheid, aktuelle Bilanz, Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeschein, Gewinn- und Verlustrechnung - GuV
  • Personalausweis/ Ausweispapiere
  • für Haushaltsangehörige ab 18 Jahren: Vollmacht und Ausweispapiere
  • bei gesetzlicher Betreuung: Bestallungsurkunde
  • bei Vorsprache durch einen Vertreter: Vollmacht
  • Mutterpass
  • Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde - beide Ehe-/Lebenspartner unter 40 Jahre alt und Hochzeit liegt nicht länger als 5 Jahre zurück
  • Schwerbehindertenausweis - und ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
  • Fachärztliches Attest für einen Wohnraummehrbedarf - mit Diagnose und Begründung für den Mehrbedarf
  • Studenten/Schüler ab 16 Jahren: Immatrikulations-/Schulbescheinigung, BAFöG-Bescheid, Nachweis über freiwilliges, soziales/ökologisches Jahr, Verdienstunterlagen, Bescheinigung der Eltern über Unterhaltsleistungen
  • Getrennt lebend mit Besuchsrecht der minderjährigen Kinder: Nachweis z.B. vom Gericht, Anwalt /Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten über das Besuchsrecht und dessen Ausweis in Kopie
  • Bezug von Sozialhilfe/Grundsicherung/Jobcenter-Leistungen: Bescheinigung des Sozialamtes/Jobcenters, seit wann Leistungen bezogen werden und den letzten Bescheid oder die Bescheide des letzten Kalenderjahres bis heute

Gebührenrahmen

  • Antragsgebühr: 20,00 €

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache:

montags, mittwochs und freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr und
donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Vorläufig bestehen keine offenen Sprechstunden. Zur Besprechung von Einzelfragen bzw. zur Terminabsprache rufen Sie bitte gegebenenfalls die für Sie zuständige Kontaktperson an.

Verantwortlichkeit

Wohnen 0 21 51 / 86-0
wbs@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr

Wohnberatung

Unsere Wohnberatung hat zum Ziel, das selbstständige Wohnen bzw. die selbstständige Haushaltsführung der Menschen in ihrer Wohnung und in ihrem Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen. Die eigene Wohnung ist der Ort, an dem sich vor allem ältere oder auch hilfebedürftige Menschen am meisten aufhalten. Hier fühlt man sich sicher, jedoch passieren die meisten Unfälle in der eigenen Häuslichkeit mit häufig schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit und dauerhaften Einschränkungen im Alltag.

Weiterführende Informationen

Zu Hause älter werden - Vorschläge und Hilfen

Leben in den eigenen vier Wänden, solange wie möglich und möglichst selbstständig, das ist der Wunsch vieler Seniorinnen und Senioren.

Das ist auch dann noch möglich

  • wenn es mit dem Sehen nicht mehr so ist wie früher,
  • wenn man plötzlich alleine wohnt,
  • wenn die Küchenschränke zu hoch hängen, das Bett zu niedrig steht,
  • wenn die Kräfte öfter versagen und das Laufen schwerfällt,
  • wenn man nicht mehr in die Badewanne kommt und die Dusche fehlt.

Oft sind es nur kleine Ursachen, die behindern. Deshalb müssen Gefahrenquellen und Mängel erkannt und beseitigt werden. Dabei unterstützt die Wohnberatung Sie gerne.

Sehr hilfreich und entlastend sind zum Beispiel:

  • rutschfeste Böden
  • ebenerdige Duschen
  • Gehhilfen
  • bequemer Wohnungszugang
  • Treppenlift
  • Hilfen im Alltag

Sie werden beraten

  • was Sie an Ihrer Wohnung sinnvoll verändern können
  • wer sich in welchem Umfang an den Kosten beteiligt
  • welche Anträge wo gestellt werden müssen
  • wie Ihre Wohnung sicherer und bequemer wird.

Im Rahmen eines Hausbesuchs wird mit Ihnen besprochen

  • was Sie bei einer Veränderung Ihrer Wohnung beachten müssen,
  • ob der Vermieter einwilligen muss,
  • ob Ihr Hausarzt oder Ihre Kranken- oder Pflegekasse zu beteiligen sind.

Verantwortlichkeit

Wohnberatung 0 21 51 / 86-0
wohnberatung@krefeld.de

St.-Anton-Straße 69, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Vertriebenenhilfe

Das Gesetz über die Angelegenheiten der Spätaussiedler, Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) hat die Zielsetzung, deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige zu erfassen, die sich als Folge von Vertreibung, Verschleppung und Verfolgung der deutschen Volksgruppen bei Kriegsende und aufgrund der Nachkriegsverhältnisse in ihrer Eigenschaft als Angehörige der deutschen Volksgruppe bedrängt fühlen und deswegen ihre Heimat verlassen wollten.

Das Bescheinigungsverfahren über den Status als Spätaussiedler wird ab 01.01.2005 zentral durch das Bundesverwaltungsamt durchgeführt.

Die Zuständigkeit gilt auch für die Ausstellung der Zweitschriften, Namensänderungen und Höherstufungsanträgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich das Bundesverwaltungsamt Auskünfte über den Verfahrensstand geben kann.

Für alle Spätaussiedler, deren Registrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes und die Verteilung auf die Länder bis zum 01.01.05 erfolgt ist, bleibt die Stadt Krefeld zuständig. Dies betrifft u.a. die Ausstellung von Zweitschriften und sonstigen Statusfragen nach den alten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften.

Verantwortlichkeit

Christina Hallen 0 21 51 / 86-3043
christina.hallen@krefeld.de
Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
50 - Soziales, Senioren und Wohnen abonnieren

Hilfe

Leichte Sprache

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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