Hilfe für hör- und sprachbehinderte Bürgerinnen und Bürger

Hör- und sprachbehinderte Bürgerinnen / Bürger finden bei der Gebärdendolmetscherin Frau Syrzisko Beratung und Unterstützung.

Frau Syrzisko hilft beim Ausfüllen von Anträgen. Sie berät und vermittelt zwischen der / dem Hilfesuchenden und der Behörde. Wenn es erforderlich ist, nimmt sie auch außerhalb der Sprechzeiten Kontakt zu der zuständigen Sachbearbeitung auf.

Kontaktinformationen

Sprechzeiten: Dienstag von 10.00 bis 13.00 Uhr

Rathaus
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Gebäude A, Raum A 1

Verantwortlichkeit

Gebärdendolmetscherin 50 - Soziales und Senioren
0173 / 5 25 30 99
gebaerdendolmetsch.u.syrzisko@t-online.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Dienstag: 10:00 Uhr-13:00 Uhr

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen: Beantragung

Der Fahrdienst steht allen schwerbehinderten Menschen, die im Stadtgebiet Krefeld wohnen (mit Hauptwohnsitz gemeldet sind) und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort auf einen Selbstfahrer bzw. auf fremde Hilfe angewiesen sind, zur Verfügung.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, H oder Bl
  • alternativ eine ärztliche Bescheinigung oder sonstige medizinische Unterlagen

Voraussetzungen

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Fachbereich Soziales und Senioren der Stadt Krefeld auf Antrag ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung des Berechtigungsausweises ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind).

Besonderheiten

Ich bitte um Berücksichtigung, dass die Durchführung und Annahme von Fahrten in ausschließlicher Zuständigkeit der Fahrdienstträger, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, liegt.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

FAQ

Ist die Benutzung des Fahrdienstes begrenzt?

Die Benutzung des Fahrdienstes ist auf das Stadtgebiet Krefeld beschränkt. Über die Stadtgrenzen hinausgehende Fahrten können grundsätzlich nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass in besonders zu begründenden Einzelfällen der Fachbereich Soziales und Senioren auf Antrag ausnahmsweise die schriftliche Genehmigung erteilt.

Wie viele Fahrten können im Jahr in Anspruch genommen werden?

Die Anzahl der maximal möglichen Fahrten wird je nutzungsberechtigter Person auf 100 Fahrten (zum Beispiel 50 Hin- und 50 Rückfahrten) im Kalenderjahr festgelegt.

Wer führt Fahrten durch?

Mit der Durchführung der Fahrten sind folgende Fahrdienste beauftragt, die täglich unter den nachstehenden Telefonnummern zu erreichen sind:

  • Blitz Krankenfahrten GmbH  0 21 51 / 6 44 08 88
  • PEGASUS Fahrdienst 0 21 51 / 9 28 07 77 oder 0176 / 60 32 60 57
  • Taxiservice Krefeld 0 21 51 / 35 88 98

Welche Fahrten können mit dem Fahrdienst durchgeführt werden?

Der Fahrdienst kann grundsätzlich für alle Fahrten ohne Nachweis der Zweckbestimmung in Anspruch genommen werden. Fahrten, die mit anderen Kostenträgern abgerechnet werden können (z.B. Krankenkassen, Integrationsamt, Agentur für Arbeit), dürfen mit dem Fahrdienst nicht durchgeführt werden (z.B. Fahrten zum Arzt, zu Krankenhausbehandlungen, zum Arbeitsplatz, zur Schule etc.). Der Fahrdienst steht nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten der Anbieter zur Verfügung.

Was ist der Begleitdienst?

Antragstellern, bei denen die Notwendigkeit der ständigen Begleitung vorliegt (Merkzeichen "B" oder ärztliches Attest) haben den Anspruch auf kostenfreie Beförderung einer Begleitperson.

Welche Kosten entstehen dem Berechtigten?

Die Benutzer des Fahrdienstes, die Transferleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, haben je Fahrt ein Entgelt in Höhe von mindestens 2,00 Euro zu entrichten. Die Übrigen tragen einen Eigenanteil von 5,00 Euro je Fahrt.

Gleiches gilt für Berechtigte, die aufgrund eines geringen Einkommens und Vermögen, grundsätzlich einen Anspruch auf die vorgenannten Transferleistungen hätten.

Bei der Antragstellung ist die wirtschaftliche Lage durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Die Entscheidung Höhe des Eigenanteils erfolgt durch den Fachbereich Soziales und Senioren. Die Entscheidung über die Höhe des Eigenanteils wird auf dem Ausweis vermerkt.

Die Eigenbeteiligung ist in Form von Bargeld an die Fahrdienste zu entrichten

Verantwortlichkeit

Eingliederungshilfe 50 - Soziales und Senioren
0 21 51 / 86-0
eingliederungshilfe@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Was ist Eingliederungshilfe?

Zur Schule gehen, Freunde treffen, arbeiten oder Sport machen – das soll jeder Mensch machen können. Manche Menschen mit Behinderung brauchen dabei Hilfe. Die Eingliederungshilfe gibt diese Hilfe.

Die Eingliederungshilfe hilft Menschen mit Behinderung, damit sie so leben können, wie sie wollen.

Es gibt verschiedene Arten von Hilfe. Zum Beispiel:

  • Medizinische Hilfe: Frühförderung für kleine Kinder.
  • Hilfe in der Schule: Eine Person kann einem Kind in der Schule helfen.
  • Hilfe bei der Arbeit: Eine Assistenzkraft kann bei der Arbeit unterstützen.
  • Hilfe im Alltag: Assistenzkräfte helfen beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten, zum Beispiel beim Treffen mit Freunden.

Auch Eltern mit Behinderung können Unterstützung bekommen. Diese Unterstützungsleistung nennt man Elternassistenz.
Für Kinder mit Behinderung sind die meisten Leistungen der Eingliederungshilfe kostenlos. Erwachsene mit Behinderung müssen manchmal Geld dazugeben, wenn sie genug verdienen. Wenn sie Bürgergeld bekommen, ist die Hilfe auch für sie kostenlos.

Wer ist der zuständige Leistungsträger für die Eingliederungshilfe?

Für Kinder mit Behinderung, die noch nicht in die Schule gehen, ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) der richtige Ansprechpartner. Er ist auch zuständig für Kinder mit Behinderung, die in Pflegefamilien oder in Wohnheimen leben.

Von Beginn bis zum Ende der Schulzeit, ist meistens die Stadt Krefeld zuständig. Es kommt darauf an, welche Art von Behinderung das Kind hat: 

  • Bei seelischer Behinderung (zum Beispiel psychische Probleme) hilft das Jugendamt.
  • Bei körperlichen und sogenannten geistigen Behinderungen hilft die Eingliederungshilfe der Stadt Krefeld.

Für Erwachsene mit Behinderung ist wieder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) der richtige Ansprechpartner.

Mehr Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des LVR-Beratungskompass.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Verantwortlichkeit

Eingliederungshilfe 50 - Soziales und Senioren
0 21 51 / 86-0
eingliederungshilfe@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Belegungsbindung: Freistellung beantragen

Eine Freistellung, die die/den Verfügungsberechtigte/n von der Verpflichtung zur Vermietung an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein entbindet, kann u.a. erteilt werden, wenn Wohnungssuchende mit einem passenden Wohnberechtigungsschein derzeit nicht ermittelt werden können.

Da es sich bei Freistellungen immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, ist es wichtig, den Antrag detailliert zu begründen. Es ist deshalb auch im Vorfeld nicht möglich, eine pauschale Antwort zu geben, ob dem Antrag zugestimmt werden kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die/den zuständige/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter.

Gebührenrahmen

  • Zu entrichten vom Verfügungsberechtigten: 30,00 €

Bearbeitungsdauer

  • 2 Wochen (bis zu 3 Wochen. Es ist möglich, dass bis zur Bescheiderteilung - je nach Einzelfall - noch weitere Wochen vergehen können.)

Verantwortlichkeit

Wohnen 57 - Fachbereich Wohnen
0 21 51 / 86-0
wbs@krefeld.de

Parkstraße 10, 47829 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
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