Sozialhilfe: Übernahme von Bestattungskosten beantragen

Mit dem Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln erhalten Personen, die zur Tragung von Bestattungskosten verpflichtet sind, die Möglichkeit, die sozialhilferechtlich erforderlichen und angemessenen Kosten für eine Beerdigung beim Sozialhilfeträger geltend zu machen.

Verpflichtet zur Tragung der Bestattungskosten sind insbesondere Erben, Unterhaltspflichtige sowie Bestattungspflichtige nach Bestattungsgesetz, die keine anderen Erben oder Unterhaltspflichtigen für die Kosten in Anspruch nehmen können.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Voraussetzungen

Die erforderlichen angemessenen Bestattungskosten werden vom Sozialhilfeträger teilweise oder ganz übernommen, wenn:

a) die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat und

b) die antragstellende Person sowie deren Ehegatte/gattin oder Partner/in selbst nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, zu tragen (§ 19 Abs. 3 SGB XII) und

c) es keine anderen Personen oder Dritte gibt, die zur Kostentragung vorrangig verpflichtet sind (z.B. Erben, Sterbegeldversicherung o.ä.).

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Gemeinde, welche für die verstorbene Person bis zum Tode Sozialhilfe geleistet hat, in anderen Fällen die Gemeinde am Sterbeort (nicht Wohnort).

Weiterführende Informationen

Benötigte Unterlagen

Zur Antragsbearbeitung werden grundsätzlich die nachfolgenden Informationen/Belege - soweit vorhanden - benötigt:

  • Bestattungsrechnung (mit Anlagen) des Bestattungsunternehmens oder Bescheid des Ordnungsamtes
  • Kostenrechnung oder Gebührenbescheid Friedhofsgebühren
  • Kopie Sterbeurkunde
  • Testament/Erbvertrag 

Von der verstorbenen Person:

  • Nachweise zu den Einkommensverhältnissen (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid o.ä.)
  • Aufstellung des Nachlasses mit Nachweisen, insbesondere Sparbücher, Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten, Geldanlagen, Wohneigentum, Immobilien, PKW, sonstige Vermögenswerte, Lebens-/Sterbegeld- oder Rentenversicherungen

Von der antragstellenden Person:

  • Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen, insbesondere Gehaltsabrechnungen o.ä. und Kontoauszüge aller Konten der letzten 3 Monate, Sparbücher, Geldanlagen, Wohneigentum, Immobilien, PKW, sowie Einkommen und Vermögen des/der nicht getrennt lebender Ehegatten/-gattin oder Partner/in
  • Bei BezieherInnen von Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe der aktuelle Bewilligungsbescheid
  • Nachweise über finanzielle Belastungen, insbesondere Miete, Versicherungen, Werbungskosten, Unterhaltszahlungen, sonstige Verpflichtungen
  • Daten zu weiteren Angehörigen des Verstorbenen (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Verwandschaftsverhältnis)

Diese Hinweise sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern. Sie sind nicht abschließend, es kann erforderlich sein, weitere Nachweise zu erbringen.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden oder
  • formlos durch einen Anruf, per E-Mail an bestattungskosten-sozialhilfe@krefeld.de oder schriftlich durch Sie oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

Verantwortlichkeit

Bestattungskosten Sozialhilfe 0 21 51 / 86-0
bestattungskosten-sozialhilfe@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-11:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-11:30 Uhr
Donnerstag: 15:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-11:30 Uhr

Sozialhilfe: Hilfen in anderen besonderen Lebenslagen beantragen

Beratung, Unterstützung und finanzielle Leistungen in besonderen belastenden Lebenssituationen.

Nachfolgende Leistungen sind möglich

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Altenhilfe zur Verhütung/Milderung von Schwierigkeiten, die mit dem Alter einhergehen
  • Blindenhilfe (nur Antragsweiterleitung an den zuständigen Landschaftsverband)
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen im Rahmen von Ermessensentscheidungen
  • Bestattungskosten (siehe hierzu Dienstleistungsbeschreibung „Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten beantragen")

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweise über Kosten der Unterkunft z. B. Mietvertrag mit Nebenkosten
  • Es kann erforderlich sein, weitere Nachweise zu erbringen.

Fristen

Die Leistungen setzen ein, wenn diese beim Sozialhilfeträger beantragt und von dort bewilligt wurden, frühestens jedoch mit dem Bekanntwerden beim Sozialhilfeträger.

Verantwortlichkeit

Sozialhilfe 0 21 51 / 86-0
hzl-sozialhilfe@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr

Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Wenn Sie sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden und nicht aus eigener Kraft die Schwierigkeiten überwinden können, kann eventuell Sozialhilfe gewährt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweise über Kosten der Unterkunft z. B. Mietvertrag mit Nebenkosten
  • Darlegung der besonderen sozialen Notlage

Fristen

Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem das Sozialamt von der Notlage erfährt. Der Antrag sollte daher unverzüglich gestellt werden.

Besonderheiten

Auch wenn das Sozialamt die Hilfe gewähren kann, ist gegebenenfalls von Ihnen ein Eigenanteil zu leisten.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Oder formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person.

Verantwortlichkeit

Sozialhilfe 0 21 51 / 86-0
hzl-sozialhilfe@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr

Sozialhilfe: Hilfe zur Gesundheit - Krankenhilfe

Sicherung der erforderlichen Versorgung bei fehlender Krankenversicherung.

Leistungen sind möglich als

  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation
  • vorbeugende Gesundheitshilfe

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweise über Kosten der Unterkunft z. B. Mietvertrag mit Nebenkosten
  • Nachweise über frühere Krankenversicherungsverhältnisse

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Oder formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. 

Verantwortlichkeit

Sozialhilfe 0 21 51 / 86-0
hzl-sozialhilfe@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr

Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt: 

Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt:

für den Geburtsjahrgangerfolgt eine Anhebung um Monateauf Vollendung eines Lebensalters von
1947165 Jahre + 1 Monat
1948265 Jahre + 2 Monate
1949365 Jahre + 3 Monate
1950465 Jahre + 4 Monate
1951565 Jahre + 5 Monate
1952665 Jahre + 6 Monate
1953765 Jahre + 7 Monate
1954865 Jahre + 8 Monate
1955965 Jahre + 9 Monate
19561065 Jahre + 10 Monate
19571165 Jahre + 11 Monate
19581266 Jahren
19591466 Jahre + 2 Monate
19601666 Jahre + 4 Monate
19611866 Jahre + 6 Monate
19622066 Jahre + 8 Monate
19632266 Jahre + 10 Monate
19642467 Jahren

 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Grundsicherungsleistungen
  • unterschriebenes Informationsblatt
  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
  • lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • vollständiger Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
  • letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
  • aktuelle Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
  • Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief und ausgefüllter Fragebogen zum KfZ
  • Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
  • Bestallungsurkunde, gilt nur für Betreuer

Voraussetzungen

Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
  • Sie haben die Altersgrenze (66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
    oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

Weiterführende Informationen

Höhe der Grundsicherungsleistungen

Ab 01.01.2024 gelten folgende monatliche Regelsätze

  • Alleinstehende 563,00 Euro
  • Ehegatten/Lebenspartner jeweils 506,00 Euro
  • Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 451,00 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen/besonderen Wohnformen 506,00 Euro

Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:

  • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
  • Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. In einer Karenzzeit von bis zu 12 Monaten ab erster Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen werden die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt, auch wenn diese die Angemessenheitsgrenzen übersteigen.

Fristen

Die Bewilligung der Grundsicherungsleistungen erfolgt rückwirkend zum ersten des Monats der Antragstellung. Sollte der Antrag vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden, gilt der Monat, in dem die Altersgrenze erreicht wird, als Monat der Antragstellung.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Notdienst für dringende Fälle:
Mittwoch und Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

(Vorläufig bestehen keine offenen Sprechstunden.)

Zur Besprechung von Einzelfragen bzw. zur Terminabsprache rufen Sie bitte gegebenenfalls die für Sie zuständige Kontaktperson - möglichst außerhalb der obigen Öffnungszeiten - an.

ZuständigkeitAnsprechpartnerTelefonRaum
AbteilungsleitungHerr Hübing0 21 51 / 86-2950A 261
Gruppenleitung A – LaHerr Schiffer-Milz0 21 51 / 86-2985A 159
A – AqFrau Hasenkämper0 21 51 / 86-3056A 160
Ar – Au, Ga – GoFrau Darilmaz0 21 51 / 86-2981 A 164
Av – Az, F, Gr – GzNN0 21 51 / 86-3039A 161
Ba – BlaFrau Elwein0 21 51 / 86-2951A 145
Ble – Bn, E, JFrau Boesveld0 21 51 / 86-3011A 166
Bo, Ca, Kli – KmFrau Frick0 21 51 / 86-3005A 147
Bra – Brej, Ha – Heim, Kri – KrzFrau Kommor0 21 51 / 86-2987A 151
Brek – BzFrau Lingelbach0 21 51 / 86-2933A 163
Ce – Cz, Hus – Hz, Ks – Kz, LaHerr Endemann0 21 51 / 86-2948A 149
DFrau Kusenberg0 21 51 / 86-2984A 143
Hein – HurFrau Schmeink0 21 51 / 86-2935A 141
I, Kn – KreHerr Neumann0 21 51 / 86-2975A 162
Ka – KleFrau Paul0 21 51 / 86-3057A 153
Gruppenleitung Lb – ZFrau Dornbusch0 21 51 / 86-2934A 192
Lb – Lz, OHerr Biligen0 21 51 / 86-3083A 193
Ma – MiqHerr Theißen0 21 51 / 86-3014A 197
Mir – Mom, Schu – Schz, Wil – WzFrau Reza Tain0 21 51 / 86-3535A 190
Mon – Mz, Rs – Rz, V, X, YFrau Geisler0 21 51 / 86-2990A 194
NFrau Peters0 21 51 / 86-2428A 185
P, Q, UFrau Tamm0 21 51 / 86-2977A 187
Ra – RrHerr Rajakulendran0 21 51 / 86-2969A 197
Sa – So (ohne Sch)Frau Rusch0 21 51 / 86-2936A 191
Scha – Schj, Sp – SzFrau Fallasch0 21 51 / 86-2958A 191
Schk – SchtFrau Czempik0 21 51 / 86-3054A 196
T, ZFrau Mietzen02151 / 86-3068A 196
Wa – WikFrau Glöckner02151 / 86-3023A 185

Verantwortlichkeit

Grundsicherung Arbeitsgruppe 2 0 21 51 / 86-0
grundsicherung.ag2@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Grundsicherung Arbeitsgruppe 3 0 21 51 / 86-0
grundsicherung.ag3@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr

Selbstnutzungs-, Leerstands- und anderweitige Nutzungsgenehmigung von gefördertem Wohnraum

Selbstnutzungsgenehmigung:

Eine Selbstnutzungsgenehmigung beantragt der Vermieter eines öffentlich geförderten Objektes wenn er dieses selbst bewohnen möchte. Hierbei gelten die gleichen Maßgaben wie zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines.

Leerstandsgenehmigung:

Der Verfügungsberechtigte (Eigentümer/Vermieter) darf Wohnraum nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle länger als drei Monate leer stehen lassen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die zuständige Stelle bescheinigt, dass eine Vermietung objektiv nicht möglich ist oder der Verfügungsberechtigte die Unvermietbarkeit nicht zu vertreten hat.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise des gesamten letzten Kalenderjahres bis heute
  • Bewilligungs- und Änderungsbescheide der Agentur für Arbeit
  • Renten- und Pensionsbescheide auch Werksrenten
  • Nachweis über Kinderbetreuungskosten - Kindergartenbeiträge etc.
  • Nachweis über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen z.B. Zinsen, Dividenden, Erträge, etc.
  • für Haushaltsangehörige ab 18 Jahren: Vollmacht und Ausweispapiere
  • bei gesetzlicher Betreuung: Bestellungsurkunde
  • bei Vorsprache durch einen Vertreter: Vollmacht
  • Mutterpass
  • Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde - beide Ehe-/Lebenspartner unter 40 Jahre alt und Hochzeit liegt nicht länger als 5 Jahre zurück
  • Schwerbehindertenausweis und ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
  • Fachärztliches Attest für einen Wohnraummehrbedarf - mit Diagnose und Begründung für den Mehrbedarf
  • Studenten/Schüler ab 16 Jahren: Immatrikulations-/Schulbescheinigung, BAFöG-Bescheid, Nachweis über freiwilliges, soziales/ökologisches Jahr, Verdienstunterlagen, Bescheinigung der Eltern über Unterhaltsleistungen
  • Getrennt lebend mit Besuchsrecht der minderjährigen Kinder: Nachweis z.B. vom Gericht, Anwalt / Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten über das Besuchsrecht und dessen Ausweis in Kopie
  • Bezug von Sozialhilfe/Grundsicherung/Jobcenter-Leistungen: Bescheinigung des Sozialamtes/Jobcenters, seit wann Leistungen bezogen werden und den letzten Bescheid oder die Bescheide des letzten Kalenderjahres bis heute

Gebührenrahmen

  • Genehmigungsgebühr: 20,00 €

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

  • 3 Wochen

Verantwortlichkeit

Wohnen 0 21 51 / 86-0
wbs@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr

Schwerbehindertenausweis: Beiblatt (Wertmarke) beantragen

Zu Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie ein Beiblatt mit einer Wertmarke beantragen. Damit können Sie im öffentlichen Nahverkehr bundesweit kostenlos Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen nutzen. Für Zügen gilt dies nur, wenn diese Züge mit einem Fahrschein des Verkehrsverbundes benutzt werden dürfen. Zuschlagspflichtige Zugverbindungen sind davon ausgenommen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Beiblatt
  • Sofern Sie Sozialleistungen beziehen und somit zum kostenlosen Bezug berechtigt sind, müssen die entsprechenden Bescheide des Leistungsträgers wie Jobcenter, Agentur für Arbeit, Sozialamt, Jugendamt oder Landschaftsverband vorgelegt werden.

Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Das Beiblatt zu Ihrem Ausweis erhalten Sie kostenlos als:

    Hilflose Person mit dem Merkzeichen "H" oder
    Blinder mit dem Merkzeichen "BL"

    Für das Beiblatt müssen Sie jährlich 91,00 Euro oder halbjählich 46,00 Euro bezahlen als:

    Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "G"
    außergewöhnlich Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "aG" oder
    Gehörloser mit dem Merkzeichen "GL"

    Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, dann erhalten Sie das Beiblatt kostenlos.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Bis zum 5. eines Monats muss der überwiesene Betrag eingegangen sein um für den laufenden Monat das jeweilige Beiblatt zu erhalten.

Besonderheiten

Mit dem Merkzeichen "G" oder "GL" können Sie sich anstelle des Beiblattes auch für eine ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer entscheiden.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Verantwortlichkeit

Schwerbehindertenausweis 0 21 51 / 86-0
schwerbehindertenausweis@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Pflegeberatung und Altenhilfe der Stadt Krefeld: Pflegestützpunkt der Stadt Krefeld (PuA)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeberatung im Rathaus Karree auf der Sankt-Anton-Straße 69-71 sowie des Pflegestützpunktes NRW in der Fabrik Heeder beraten u.a.

  • über die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen
  • über teil- bzw. vollstationäre Versorgung (Kurzzeit-, Tages- und Heimpflege)
  • alternative Wohnformen
  • über Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie über staatliche Sozialleistungen
  • über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und über das Betreuungsrecht
  • über altersgerechte Dienste und Möglichkeiten der Teilhabe an der Gesellschaft

Außerdem informiert die Pflegberatung und Altenhilfe bzw. der Pflegestützpunkt über alle Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise pflegender Angehöriger.

Zudem erfolgt eine Begleitung bei der Suche und Auswahl geeigneter Dienste. Nach Vereinbarung werden auch Hausbesuche durchgeführt.

Verantwortlichkeit

Pflegeberatung und Altenhilfe pua@krefeld.de

St.-Anton-Straße 69, 47798 Krefeld

Obdachlosenhilfe

Die Obdachlosenhilfe unterstützt Sie nach dem Verlust Ihrer Wohnung. Sie organisiert die Unterbringung in eine Obdachlosenunterkunft und ist ebenso wie die Wohnraumvermittlung bei der Wohnungssuche behilflich.

Kontaktinformationen

  • Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie gerne unter der Telefonnummer 0 21 51 / 86-3638 oder 86-3641 anrufen. 
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es während der Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, Ihren Anruf entgegenzunehmen. 
  • Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, versuchen Sie es am besten außerhalb der Öffnungszeiten erneut oder schicken Sie eine E-Mail an obdach@krefeld.de.

Verantwortlichkeit

Obdachlosenhilfe 0 21 51 / 86-0
obdach@krefeld.de

St.-Anton-Straße 69, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Schwerbehindertenrecht: Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben berät und unterstützt rund um das Thema Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Sie ist Ansprechpartnerin für schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte, deren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber sowie Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- oder Personalräten.
Die Fachstelle arbeitet mit dem LVR-Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland, den Integrationsfachdiensten und den Rehabilitationsträgern zusammen. 

Die kostenfreie Beratung kann nach Terminabsprache in den Räumen der Fachstelle stattfinden. Die Mitarbeitenden der Fachstelle können auch vor Ort am Arbeitsplatz oder im Betrieb beraten. 

Die Mitarbeitenden der Fachstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass keine Nachteile durch eine Kontaktaufnahme zu befürchten sind.

Die Angebote der Fachstelle sind:

  • Sie berät bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. 
  • Sie vergibt Zuschüsse oder Darlehen für eine behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, wie zum Beispiel den Umbau von Betriebsvorrichtungen oder die Anschaffung von Maschinen und Geräten.
  • Sie vergibt finanzielle Hilfen für persönliche wegen der Behinderung erforderliche Arbeitshilfen wie zum Beispiel Einhandtastaturen oder ein betriebliches Jobcoaching.
  • Bei Problemen im Arbeitsverhältnis berät sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Die Beratung hat das Ziel, Kündigungen zu vermeiden und die behinderungsbedingten Schwierigkeiten zu beseitigen. 
  • Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Die Fachstelle ermittelt im Falle einer durch den Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung den Sachverhalt, holt Stellungnahmen beteiligter Stellen ein und führt Einigungs- oder Kündigungsschutzverhandlungen durch.

Für die Beantragung eines Zuschusses für eine Hilfe im Arbeitsleben benötigt die Fachstelle nachfolgende Unterlagen:

  • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
  • Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid (bei einem Grad der Behinderung unter 50) 
  • Arbeitsvertrag  (bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern), oder Ernennungsurkunde (bei Beamtinnen und Beamten), oder Nachweis der Selbstständigkeit, zum Beispiel Gewerbeanmeldung (bei Selbstständigen)

Prozess

Es gibt mehrere Möglichkeiten einen Antrag zu stellen:

  • Sie können persönlich einen Antrag stellen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin bei der Fachstelle. 
  • Sie können ein Antragsformular bei der Fachstelle telefonisch oder per E-Mail anfordern. Bitte schicken Sie dann das ausgefüllte Antragsformular mit der Post an die Fachstelle. Sie können den Antrag auch in einem verschlossenen Umschlag im Rathaus abgeben.

Eine Übersendung per E-Mail wird nicht empfohlen, da der Datenschutz über dieses Medium nicht gewährleistet ist.

Kontaktinformationen

Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld, Zimmer A311 und A313

Telefon: 0 21 51 / 86-2966 oder 86-2997
Fax: 0 21 51 / 86-3055
E-Mail: Fachstelle-SGBIX@krefeld.de

Ein Besuch im Rathaus ist nach vorheriger Vereinbarung eines Termins möglich.
Die Fachstelle ist über den Eingang A1 am Von-der-Leyen-Platz stufenlos zu erreichen.

Verantwortlichkeit

Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben 0 21 51 / 86-2966
Fachstelle-SGBIX@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
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