
Das ist Eingliederungs-Hilfe:
Viele Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe.
Zum Beispiel:
- im Haushalt
- im Arbeits-Leben
- in der Freizeit.

Der Staat hilft mit Geld.
Zum Beispiel:
Einige Menschen können nicht alleine einkaufen.
Jemand hilft den Menschen beim Einkaufen.
Der Staat gibt Geld.
Das Geld ist für das Bezahlen von der Hilfe.
Das Geld nennt man:
Eingliederungs-Hilfe.

Die Eingliederungs-Hilfe ist für Menschen
- mit Behinderung
- die wahrscheinlich eine Behinderung bekommen
Die Eingliederungs-Hilfe hilft den Menschen dabei:
- die Menschen haben mehr Selbst-Bestimmung
- die Menschen nehmen am Leben in der Gesellschaft teil
- es gibt weniger Barrieren.

Diese Ämter sind zuständig:
Der LVR ist zuständig für:
- erwachsene Menschen mit Behinderung
- Kinder mit Behinderung vor der Schule.
Das Sozialamt von der Stadt Krefeld ist zuständig für:
Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Schule.
Die Kinder haben
- eine körperliche Behinderung
oder
- eine geistige Behinderung
oder
- eine körperliche und eine geistige Behinderung
Das Jugendamt von der Stadt Krefeld ist zuständig für:
Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Schule
Die Kinder haben eine seelische Behinderung.
Zum Beispiel Autismus.

Sie möchten Informationen zu der Eingliederungshilfe
für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?
Dann klicken Sie auf die unterstrichenen Worte.
- Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche
mit körperlicher Behinderung,
mit geistiger Behinderung:
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung,
mit geistiger Behinderung
- Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche
mit seelischer Behinderung:
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung