
Kinder und Jugendliche bekommen auch Eingliederungs-Hilfe,
wenn sie
- eine seelische Behinderung haben
Zum Beispiel Autismus.
- wahrscheinlich eine seelische Behinderung bekommen.

Für die Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche
mit seelischer Behinderung gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz ist im achten Sozial-Gesetz-Buch.
Das Gesetz steht in Paragraf 35a.

Zu den Bereichen von der Eingliederungs-Hilfe gehören:
- Hilfe zur Teil-Habe an Bildung:
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Schul-Begleitung:
Schul-Begleitung
- Hilfe zur Teil-Habe am sozialen Leben:
Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Sie wollen eine Leistung beantragen?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Zum Antrag gehören viele Unterlagen.
Die Unterlagen sind zum Beispiel:
- ärztliche Unterlagen, fachärztliche Stellungnahme mit Diagnosen
- Berichte von Therapien

Die Stadt Krefeld prüft die Unterlagen.
Nach der Prüfung entscheidet die Stadt Krefeld:
die Stadt Krefeld bezahlt die Leistungen.
oder
- die Stadt Krefeld lehnt den Antrag ab.

Sie schicken den Antrag mit den Unterlagen an die Stadt Krefeld.
Die Adresse ist:
Familien-Beratungs-Zentrum
Ostwall 107
47792 Krefeld

Öffnungs-Zeiten
- Montag bis Mittwoch von 9 Uhr 30 bis 16 Uhr
- Donnerstag von 9 Uhr 30 bis 17 Uhr 30
- Freitag von 9 Uhr 30 bis 12 Uhr 30

Sie haben 2 Möglichkeiten:
- Sie kommen ohne Termin
oder
- Sie machen einen Termin.

Sie möchten einen Termin machen?
Die Telefon-Nummer ist:
0 21 51 / 86 30 07

Die E-Mail-Adresse ist:

Sie möchten Informationen zu der Eingliederungs-Hilfe
für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung?

Die Ansprech-Partner sind:
- Rebecca Pleil
- Mareike Stifft

Die Telefon-Nummern sind:
- Rebecca Pleil
0 21 51 / 86-3680
- Mareike Stifft
0 21 51 / 86-3855

Die E-Mail-Adressen sind:
- Rebecca Pleil
rebecca.pleil@krefeld.de
- Mareike Stifft
mareike.stifft@krefeld.de