Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung

Achtung

Kinder und Jugendliche bekommen auch Eingliederungs-Hilfe,

wenn sie

  • eine seelische Behinderung haben

    Zum Beispiel Autismus.
     
  • wahrscheinlich eine seelische Behinderung bekommen. 
Gesetzbuch

Für die Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche 

mit seelischer Behinderung gibt es ein Gesetz.

Das Gesetz ist im achten Sozial-Gesetz-Buch.

Das Gesetz steht in Paragraf 35a. 

Schule aussen

Zu den Bereichen von der Eingliederungs-Hilfe gehören:


 

Antrag stellen

Sie wollen eine Leistung beantragen?

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Ordner

Zum Antrag gehören viele Unterlagen.

Die Unterlagen sind zum Beispiel:

  • ärztliche Unterlagen, fachärztliche Stellungnahme mit Diagnosen
  • Berichte von Therapien

 

Stadtwappen der Stadt Krefeld

Die Stadt Krefeld prüft die Unterlagen.

Nach der Prüfung entscheidet die Stadt Krefeld:

  • die Stadt Krefeld bezahlt die Leistungen.

    oder

  • die Stadt Krefeld lehnt den Antrag ab.

 

Briefkasten Haus

Sie schicken den Antrag mit den Unterlagen an die Stadt Krefeld.

Die Adresse ist:

Familien-Beratungs-Zentrum

Ostwall 107

47792 Krefeld


 

Büro und Öffnungs-Zeiten

 

Öffnungs-Zeiten

  • Montag bis Mittwoch von 9 Uhr 30 bis 16 Uhr
  • Donnerstag von 9 Uhr 30 bis 17 Uhr 30
  • Freitag von 9 Uhr 30 bis 12 Uhr 30
Anrufen und Termin vereinbaren

 

Sie haben 2 Möglichkeiten:

  • Sie kommen ohne Termin

    oder
     
  • Sie machen einen Termin.
Telefon


Sie möchten einen Termin machen?

Die Telefon-Nummer ist:

0 21 51 / 86 30 07

E-Mail


Die E-Mail-Adresse ist:

familienberatung@krefeld.de


 

Informationen

 

Sie möchten Informationen zu der Eingliederungs-Hilfe

für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung?

Amt

 

Die Ansprech-Partner sind:

  • Rebecca Pleil
  • Mareike Stifft
Telefon

 

Die Telefon-Nummern sind:

  • Rebecca Pleil
    0 21 51 / 86-3680
     
  • Mareike Stifft
    0 21 51 / 86-3855
E-Mail

 

Die E-Mail-Adressen sind: