Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
Was ist Eingliederungshilfe?
Zur Schule gehen, Freunde treffen, arbeiten oder Sport machen – das soll jeder Mensch machen können. Manche Menschen mit Behinderung brauchen dabei Hilfe. Die Eingliederungshilfe gibt diese Hilfe.
Die Eingliederungshilfe hilft Menschen mit Behinderung, damit sie so leben können, wie sie wollen.
Es gibt verschiedene Arten von Hilfe. Zum Beispiel:
- Medizinische Hilfe: Frühförderung für kleine Kinder.
- Hilfe in der Schule: Eine Person kann einem Kind in der Schule helfen.
- Hilfe bei der Arbeit: Eine Assistenzkraft kann bei der Arbeit unterstützen.
- Hilfe im Alltag: Assistenzkräfte helfen beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten, zum Beispiel beim Treffen mit Freunden.
Auch Eltern mit Behinderung können Unterstützung bekommen. Diese Unterstützungsleistung nennt man Elternassistenz.
Für Kinder mit Behinderung sind die meisten Leistungen der Eingliederungshilfe kostenlos. Erwachsene mit Behinderung müssen manchmal Geld dazugeben, wenn sie genug verdienen. Wenn sie Bürgergeld bekommen, ist die Hilfe auch für sie kostenlos.
Wer ist der zuständige Leistungsträger für die Eingliederungshilfe?
Für Kinder mit Behinderung, die noch nicht in die Schule gehen, ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) der richtige Ansprechpartner. Er ist auch zuständig für Kinder mit Behinderung, die in Pflegefamilien oder in Wohnheimen leben.
Von Beginn bis zum Ende der Schulzeit, ist meistens die Stadt Krefeld zuständig. Es kommt darauf an, welche Art von Behinderung das Kind hat:
- Bei seelischer Behinderung (zum Beispiel psychische Probleme) hilft das Jugendamt.
- Bei körperlichen und sogenannten geistigen Behinderungen hilft die Eingliederungshilfe der Stadt Krefeld.
Für Erwachsene mit Behinderung ist wieder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) der richtige Ansprechpartner.
Mehr Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des LVR-Beratungskompass.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
eingliederungshilfe@krefeld.de