Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Personen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, wenn sie nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die Eingliederungshilfe hat das Ziel eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderungen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung (z.B. Leistungen für bestimmte Therapien, Hilfsmittel) und Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Verantwortlichkeit
eingliederungshilfe@krefeld.de