Hilfe für hör- und sprachbehinderte Bürgerinnen und Bürger

Hör- und sprachbehinderte Bürgerinnen / Bürger finden bei der Gebärdendolmetscherin Frau Syrzisko Beratung und Unterstützung.

Frau Syrzisko hilft beim Ausfüllen von Anträgen. Sie berät und vermittelt zwischen der / dem Hilfesuchenden und der Behörde. Wenn es erforderlich ist, nimmt sie auch außerhalb der Sprechzeiten Kontakt zu der zuständigen Sachbearbeitung auf.

Kontaktinformationen

Sprechzeiten: Dienstag von 10.00 bis 13.00 Uhr

Rathaus
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Gebäude A, Raum A 1

Verantwortlichkeit

Gebärdendolmetscherin 0173 / 5 25 30 99
gebaerdendolmetsch.u.syrzisko@t-online.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Dienstag: 10:00 Uhr-13:00 Uhr

Freimeldung geförderter und freifinanzierter Wohnungen

Freimeldung von öffentlich geförderten Wohnungen in Krefeld durch Verfügungsberechtigte

Als Vermieter/in oder Verwalter/in (Verfügungsberechtigte) sind Sie verpflichtet, dem Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen jede freie oder freiwerdende öffentlich geförderte Wohnung unverzüglich anzuzeigen.

Freimeldung von freifinanzierten Wohnungen in Krefeld durch Verfügungsberechtigte

Das Angebot wurde um freifinanzierten Wohnraum erweitert. Diesen können Sie freimelden, um durch den Aushang im Rathaus und die Onlineveröffentlichung zu einer Wohnraumversorgung der vielen Wohnungssuchenden und für Sie zur schnellen Anschlussvermietung beizutragen.

Drei Monate lang werden Ihre Wohnungsdaten veröffentlicht. Sollte sich in dieser Zeit kein neues Mietverhältnis ergeben, können Sie gerne die Veröffentlichung verlängern. Bitte teilen Sie den Mitarbeitern/innen den Vermietungsstand zeitnah mit, damit eventuell Ihr Angebot auch vorzeitig gelöscht wird.

Weiterführende Informationen

Hinweise für Wohnungssuchende: Eine Begehung wird bei freifinanzierten Wohnungen nicht durchgeführt. Bitte wenden Sie sich ausschließlich an den/die Vermieter/in oder die Hausverwaltung. Zum Zustand des Wohnraumes kann deshalb leider keine Aussage getroffen werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Damit eine schnelle Bearbeitung der Freimeldung sichergestellt werden kann, sind bestimmte Angaben unerlässlich. 

Verantwortlichkeit

Wohnen 0 21 51 / 86-0
wbs@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen: Beantragung

Der Fahrdienst steht allen schwerbehinderten Menschen, die im Stadtgebiet Krefeld wohnen (mit Hauptwohnsitz gemeldet sind) und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort auf einen Selbstfahrer bzw. auf fremde Hilfe angewiesen sind, zur Verfügung.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, H oder Bl
  • alternativ eine ärztlichen Bescheinigung oder sonstigen medizinische Unterlagen

Voraussetzungen

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld auf Antrag ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung des Berechtigungsausweises ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind).

Besonderheiten

Ich bitte um Berücksichtigung, dass die Durchführung und Annahme von Fahrten in ausschließlicher Zuständigkeit der Fahrdienstträger, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, liegt.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

FAQ

Ist die Benutzung des Fahrdienstes begrenzt?

Die Benutzung des Fahrdienstes ist auf das Stadtgebiet Krefeld beschränkt. Über die Stadtgrenzen hinausgehende Fahrten können grundsätzlich nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass in besonders zu begründenden Einzelfällen der Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen auf Antrag ausnahmsweise die schriftliche Genehmigung erteilt.

Wie viele Fahren können im Jahr in Anspruch genommen werden?

Die Anzahl der maximal möglichen Fahrten wird je nutzungsberechtigter Person auf 100 Fahrten (zum Beispiel 50 Hin- und 50 Rückfahrten) im Kalenderjahr festgelegt.

Wer führt Fahrten durch?

Mit der Durchführung der Fahrten sind folgende Fahrdienste beauftragt, die täglich unter den nachstehenden Telefonnummern zu erreichen sind:

  • PEGASUS Fahrdienst 0 21 51 / 9 28 07 77 oder 0176 / 60 32 60 57
  • Taxiservice Krefeld 0 21 51 / 35 88 98

Welche Fahrten können mit dem Fahrdienst durchgeführt werden?

Der Fahrdienst kann grundsätzlich für alle Fahrten ohne Nachweis der Zweckbestimmung in Anspruch genommen werden. Fahrten, die mit anderen Kostenträgern abgerechnet werden können (z.B. Krankenkassen, Integrationsamt, Agentur für Arbeit), dürfen mit dem Fahrdienst nicht durchgeführt werden (z.B. Fahrten zum Arzt, zu Krankenhausbehandlungen, zum Arbeitsplatz, zur Schule etc.). Der Fahrdienst steht nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten der Anbieter und der Haushaltsmittel der Stadt Krefeld zur Verfügung.

Was ist der Begleitdienst?

Antragstellern, bei denen die Notwendigkeit der ständigen Begleitung vorliegt (Merkzeichen "B" oder Bestätigung des Fachbereichs Gesundheit) haben den Anspruch auf kostenfreie Beförderung einer Begleitperson. Die Notwendigkeit der ständigen Begleitung ist gegeben, wenn der Antragssteller ohne fremde Hilfe seine Wohnung nicht verlassen kann und somit vom Leben in seinem unmittelbaren Wohnumfeld weitgehend ausgeschlossen ist und dem weder eine fremde Hilfe zur Verfügung steht noch zur Verfügung stehen kann, insbesondere durch Haushaltsangehörige oder Nachbarn.

Welche Kosten entstehen dem Berechtigten?

Die Benutzer des Fahrdienstes, die Transferleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, haben je Fahrt ein Entgelt in Höhe von mindestens 2,00 Euro zu entrichten. Die Übrigen tragen einen Eigenanteil von 5,00 Euro je Fahrt.

Gleiches gilt für Berechtigte, die aufgrund eines geringen Einkommens und Vermögen, grundsätzlich einen Anspruch auf die vorgenannten Transferleistungen hätten.

Die Eigenbeteiligung ist in Form von Bargeld an die Fahrdienste zu entrichten.

Bei der Antragstellung ist die wirtschaftliche Lage durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Die Entscheidung über die Berechtigung zur Freifahrt erfolgt beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen. Die Entscheidung über die Höhe des Eigenanteils wird auf dem Ausweis vermerkt und gilt mindestens 2 Jahre, maximal für die Dauer der Berechtigung.

Verantwortlichkeit

Eingliederungshilfe 0 21 51 / 86-0
eingliederungshilfe@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Personen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, wenn sie nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Die Eingliederungshilfe hat das Ziel eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderungen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung (z.B. Leistungen für bestimmte Therapien, Hilfsmittel) und Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Verantwortlichkeit

Eingliederungshilfe 0 21 51 / 86-0
eingliederungshilfe@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Belegungsbindung: Freistellung beantragen

Eine Freistellung, die die/den Verfügungsberechtigte/n von der Verpflichtung zur Vermietung an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein entbindet, kann u.a. erteilt werden, wenn Wohnungssuchende mit einem passenden Wohnberechtigungsschein derzeit nicht ermittelt werden können.

Da es sich bei Freistellungen immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, ist es wichtig, den Antrag detailliert zu begründen. Es ist deshalb auch im Vorfeld nicht möglich, eine pauschale Antwort zu geben, ob dem Antrag zugestimmt werden kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die/den zuständige/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter.

Gebührenrahmen

  • Zu entrichten vom Verfügungsberechtigten: 30,00 €

Bearbeitungsdauer

  • 2 Wochen (bis zu 3 Wochen. Es ist möglich, dass bis zur Bescheiderteilung - je nach Einzelfall - noch weitere Wochen vergehen können.)

Verantwortlichkeit

Wohnen 0 21 51 / 86-0
wbs@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
50 - Soziales, Senioren und Wohnen abonnieren

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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