Umlegung von Grundstücken
(Bau-)Grundstücke nach Lage, Form und Größe so zu ordnen, das optimale (Bau-)Grundstücke entstehen.
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Prozess
- Gebühren fallen im Umlegungsverfahren nicht an. Ausgleichsbeiträge werden erhoben oder bezahlt.
- Bei einem Umlegungsverfahren nach den BauGB ist die Verfahrensdauer nicht bekannt. Sie kann innerhalb wenigen Monate abgeschlossen sein oder sie kann eine Verfahrensdauer von mehreren Jahren haben.
Verantwortlichkeit
Umlegungsausschuss
0 21 51 / 86-3872
umlegungsausschuss@krefeld.de
umlegungsausschuss@krefeld.de
Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr