Wohnsitz abmelden: Wegzug aus Krefeld
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Abmeldung vorzunehmen, aus deren Wohnung die Kinder ausziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Gebärdensprachvideo
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- falls vorhanden: gültigen Reisepass, gültigen Kinderreisepass, Stammbuch
- andernfalls Nationalpass, Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung oder eID Karte
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Die Abmeldung kann maximal eine Woche im Voraus erfolgen.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund / die Hunde in Krefeld hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Abmeldung der Hundesteuer vornehmen. Möglichkeit zur Erledigung finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Hundesteuerabmeldung".
Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen" weitere Informationen.
Fristen
Frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug.
Prozess
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie vereinbaren online einen Termin.
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
- Der Abmeldeschein wird ausgefüllt und von Ihnen bzw. der bevollmächtigten Person unterschrieben.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Abmeldebestätigung. Sollten Sie vor dem Abmeldedatum vorsprechen, so erhalten Sie eine vorläufige Abmeldebestätigung. Eine Abmeldung erfolgt zum angegebenen Datum automatisch, eine erneute Vorsprache ist nicht erforderlich.
Schriftlich:
- Sie reichen das Abmeldeformular mit einer beglaubigten Kopie der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen ein. Die Dokumente können schriftlich (Von-Der-Leyen Platz 1, 47798 Krefeld) oder elektronisch (ema@krefeld.de) eingereicht werden.
- Nach Prüfung der Unterlagen, erhalten Sie in der Regel eine Abmeldebestätigung schriftlich oder elektronisch.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
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