Wohnsitz abmelden: Wegzug aus Krefeld
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Gebärdensprachvideo Wohnsitz abmelden
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund / die Hunde in Krefeld hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Abmeldung der Hundesteuer vornehmen. Möglichkeit zur Erledigung finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Hundesteuerabmeldung".
Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen" weitere Informationen.
Fristen
Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug.
Prozess
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in einem der Bürgerbüros vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Verantwortlichkeit
FB31@krefeld.de
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FB31@krefeld.de
FB31@krefeld.de
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