Wohnsitz ummelden: Umzug innerhalb Krefelds
Sie sind innerhalb von Krefeld umgezogen, dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Ummeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Gebärdensprachvideo Wohnsitz ummelden
Benötigte Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Ummeldung folgende Unterlagen mit:
- die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
- Ihren Personalausweis, da die Adresse sofort geändert wird
- falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
- sofern Sie Ihre Ummeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen
Hinweise:
Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) kann direkt bei Ihrer Ummeldung im Bürgerbüro geändert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Kraftfahrzeug - Adress- oder Namensänderung".
Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund/die Hunde in Krefeld hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Änderung der Wohnanschrift dem Steueramt bekannt geben.
Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen" weitere Informationen.
Fristen
Mitteilung über den Umzug: innerhalb von 2 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass eine Ummeldung vor dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung nicht möglich ist.
Prozess
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Vereinbaren Sie online einen Termin.
- Sie sprechen persönlich vor. Alternativ kann auch ein Bevollmächtigter die Ummeldung vornehmen
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Verantwortlichkeit
FB31@krefeld.de
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