Steuern & Zoll

Zweitausfertigungen für Steuer- und Abgabenbescheide beantragen

Sehr häufig wird der Fachbereich 21 - Finanzservice der Stadt Krefeld für das Erstellen und Zusenden von Zweitausfertigungen von Steuer- und Abgabenbescheiden in zum Beispiel folgenden Angelegenheiten kontaktiert:

  • für die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • für die eigene Steuererklärung
  • zur Vervollständigung der eigenen Unterlagen

Die Anforderung einer Zweitausfertigung eines Bescheides kann für alle Abgabearten erfolgen.

Gebührenrahmen

  • je angeforderter Zweitausfertigung: 6,00 €

Besonderheiten

Sollten Sie Zweitausfertigungen für mehrere Jahre benötigen, ist für jedes Jahr eine separate Anforderung über das Online-Formular erforderlich.

Prozess

  • Die Anforderung erfolgt über das entsprechende Online-Formular. Nach abgeschlossenen Zahlvorgang erfolgt von hier eine weitere Bearbeitung des Anliegens. Die Zusendung der Zweitschriften erfolgt nur auf dem Postweg. Die Übermittlung von Steuerbescheiden per E-Mail scheidet, aufgrund rechtlicher Bestimmungen, aus. 
  • Der Versand erfolgt direkt an den Steuerpflichtigen bzw. den Bevollmächtigten. 
  • Sofern der Antragsteller nicht selbst Abgabenpflichtiger ist, wird mit der Anforderung zugleich auch die Übermittlung einer Vollmacht erbeten.
  • Die Online-Formulare finden Sie weiter oben unter dem Punkt "Benötigte Formulare". 

Verantwortlichkeit

Grundbesitzabgaben 0 21 51 / 86-0
grundsteuer@krefeld.de

Petersstraße 9, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache