Steuern & Zoll

Zweitausfertigungen für Steuer- und Abgabenbescheide beantragen

Sehr häufig wird der Fachbereich 21 - Finanzservice der Stadt Krefeld für das Erstellen und Zusenden von Zweitausfertigungen von Steuer- und Abgabenbescheiden in zum Beispiel folgenden Angelegenheiten kontaktiert:

  • für die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • für die eigene Steuererklärung
  • zur Vervollständigung der eigenen Unterlagen

Die Anforderung einer Zweitausfertigung eines Bescheides kann für alle Abgabearten erfolgen.

Gebührenrahmen

  • je angeforderter Zweitausfertigung: 6,00 €

Besonderheiten

Sollten Sie Zweitausfertigungen für mehrere Jahre benötigen, ist für jedes Jahr eine separate Anforderung über das Online-Formular erforderlich.

Prozess

  • Die Anforderung erfolgt über das entsprechende Online-Formular. Nach abgeschlossenen Zahlvorgang erfolgt von hier eine weitere Bearbeitung des Anliegens. Die Zusendung der Zweitschriften erfolgt nur auf dem Postweg. Die Übermittlung von Steuerbescheiden per E-Mail scheidet, aufgrund rechtlicher Bestimmungen, aus. 
  • Der Versand erfolgt direkt an den Steuerpflichtigen bzw. den Bevollmächtigten. 
  • Sofern der Antragsteller nicht selbst Abgabenpflichtiger ist, wird mit der Anforderung zugleich auch die Übermittlung einer Vollmacht erbeten.
  • Die Online-Formulare finden Sie weiter oben unter dem Punkt "Benötigte Formulare". 

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeiten der Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Dienstleistungsseite Grundsteuer und Grundbesitzabgaben.


Verantwortlichkeit

Grundbesitzabgaben 21 - Finanzservice
0 21 51 / 86-0
grundsteuer@krefeld.de

Petersstraße 9, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr