Zweitausfertigungen für Steuer- und Abgabenbescheide beantragen
Sehr häufig wird der Fachbereich 21 - Finanzservice der Stadt Krefeld für das Erstellen und Zusenden von Zweitausfertigungen von Steuer- und Abgabenbescheiden in zum Beispiel folgenden Angelegenheiten kontaktiert:
- für die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
- für die eigene Steuererklärung
- zur Vervollständigung der eigenen Unterlagen
Die Anforderung einer Zweitausfertigung eines Bescheides kann für alle Abgabearten erfolgen.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- je angeforderter Zweitausfertigung: 6,00 €
Besonderheiten
Sollten Sie Zweitausfertigungen für mehrere Jahre benötigen, ist für jedes Jahr eine separate Anforderung über das Online-Formular erforderlich.
Prozess
- Die Anforderung erfolgt über das entsprechende Online-Formular. Nach abgeschlossenen Zahlvorgang erfolgt von hier eine weitere Bearbeitung des Anliegens. Die Zusendung der Zweitschriften erfolgt nur auf dem Postweg. Die Übermittlung von Steuerbescheiden per E-Mail scheidet, aufgrund rechtlicher Bestimmungen, aus.
- Der Versand erfolgt direkt an den Steuerpflichtigen bzw. den Bevollmächtigten.
- Sofern der Antragsteller nicht selbst Abgabenpflichtiger ist, wird mit der Anforderung zugleich auch die Übermittlung einer Vollmacht erbeten.
- Die Online-Formulare finden Sie weiter oben unter dem Punkt "Benötigte Formulare".
Kontaktinformationen
Die Zuständigkeiten der Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Dienstleistungsseite Grundsteuer und Grundbesitzabgaben.
Verantwortlichkeit
grundsteuer@krefeld.de