Steuer- und Abgabeangelegenheiten
Sie möchten eine Anschriftenänderung bzw. einen Stundungsantrag vornehmen oder benötigen eine Vertretungsvollmacht?
Kein Problem. Im Formularbereich finden Sie entsprechende Online-Formulare. Diese können am PC vollständig ausgefüllt werden, sind jedoch vor dem Versand handschriftlich zu unterschreiben.
Online-Formulare
FAQ
Wann kann eine Stundung gewährt werden?
Eine Stundung kann gemäß § 222 der Abgabenordnung nur dann gewährt werden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeutet. Eine solche Härte liegt nur bei ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten vor. Dies muss vom Antragsteller nachgewiesen und von der Stadtverwaltung geprüft werden.
Ob eine erhebliche Härte vorliegt, hängt auch davon ab, ob und wieweit der Steuerpflichtige es unterlassen hat, sich rechtzeitig auf die Erfüllung der Steuerpflicht einzurichten. Auch darf es dem Schuldner zugemutet werden, einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen, um den geforderten Betrag zu begleichen.
Ein Formular zum Stundungsantrag sowie entsprechende Anlagen stehen Ihnen weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung. Welche Unterlagen zur Prüfung des Antrages erforderlich sind, können Sie ebenfalls dem Formular zum Stundungsantrag entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Verantwortlichkeit
211 - Steuern und Abgaben
21 - Finanzservice
0 21 51 / 86-17010 21 51 / 86-1740
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