Wohnsitz anmelden: Zuzug nach Krefeld
Sie ziehen nach Krefeld? Dann müssen Sie sich bei uns anmelden. Die Anmeldung können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vornehmen.
Sollten Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder eines EU-Staates besitzen, sprechen Sie bitte innerhalb des vorgenannten Zeitraumes beim Fachbereich Migration und Integration (Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld) vor.
Hier geht es direkt zur entsprechenden Dienstleistungsseite.
Die Anmeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Benötigte Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
- Ihren Personalausweis, da die Adresse sofort geändert wird
- falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
- sofern Sie Ihre Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen
Hinweise:
Ziehen Sie aus einer anderen Stadt nach Krefeld, müssen Sie ggf. die Umschreibung Ihres Fahrzeuges bei der Kfz-Zulassungsbehörde vornehmen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen" weitere Informationen.
Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund/die Hunde in Krefeld hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Anmeldung der Hundesteuer vornehmen.
Fristen
Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug nicht möglich ist.
Prozess
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Vereinbaren Sie online einen Termin.
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird mit Ihnen ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Verantwortlichkeit
FB31@krefeld.de
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