KITA Online

Von Krefelds rund 110 Kitas kommen nicht alle Kindertageseinrichtungen für Ihr Kind in Frage.

Manche Kindertageseinrichtung liegt zu weit von Ihrem Zuhause bzw. Ihrer Arbeitsstelle entfernt oder es gibt dort keinen Platz für ein Kind in diesem Alter, den gewünschten Betreuungsumfang oder die erforderliche Öffnungszeit. Vielleicht haben Sie auch besondere Wünsche zum Träger, zur gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf.

Der Service von Kita-Online: Sie geben Ihre Wünsche ein und mithilfe des Programms können Sie die Kitas in Krefeld finden, die dazu passen. Aber das Online-Verfahren ersetzt nicht das persönliche Gespräch in der Kindertageseinrichtung.

Bitte besuchen Sie deshalb trotzdem mit Ihrem Kind die Kindertagesstätte, für die Sie sich interessieren und überzeugen Sie sich vor Ort, ob eine Kindertageseinrichtung Ihren Erwartungen entspricht. Vereinbaren Sie zur Sicherheit einen Termin, damit jemand Zeit für Sie hat.

Wenn Sie sich einen Überblick verschafft haben, können Sie in Ruhe zu Hause entscheiden, welche Kindertagesstätten für Ihr Kind in Frage kommen.

Nachdem Sie Ihre Wunsch-Kindertagesstätte kennengelernt haben, können Sie Ihr Kind einfach von zu Hause aus für einen Kindertagesstätten-Platz melden oder Sie geben Ihren Bedarf direkt in der Kindertageseinrichtung an. Ihre Daten werden dann vor Ort von der Kindertagesstätten-Leitung in das Kindertagesstätten-Online System eingegeben.

Weiterführende Informationen

Wählen Sie Ihre Wunsch-Kita aus und tragen Sie die erforderlichen Angaben ein. Bitte geben Sie auch immer Ihren Zweit- und Drittwunsch an.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie alle Angaben ausgefüllt und die Anmeldung Ihres Kindes abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Diese Email enthält einen Link, der durch Anklicken aktiviert werden muss.

Erst wenn Sie den Link in dieser Mail anklicken, ist die Anmeldung abgeschlossen und Ihr Kind ist im System gemeldet. Bitte kontrollieren Sie deshalb regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner, sofern Sie nach einer Anmeldung keine Bestätigungsmail erhalten!

Unabhängig davon haben Sie wie bisher auch die Möglichkeit, Ihr Kind persönlich in der Kita zu melden.

Wichtig:

Ihr Kind kann nur einen Kita-Platz erhalten, wenn es in KITA-ONLINE gemeldet ist!

Aber die Bedarfsmeldung ist nicht gleichbedeutend mit einer Zusage!

Auch die Bestätigungsmail ist keine Zusage für einen Platz, diese bestätigt lediglich, dass Ihre Daten im System erfasst sind, was jedoch zwingende Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind bei der Platzvergabe überhaupt berücksichtigt werden kann.

Wenn alle drei Einrichtungen, die für Sie infrage kommen, eingetragen wurden, kann eine neue Einrichtung nur ausgewählt werden, wenn eine bereits bestehende wieder gelöscht wird.

Der Eltern-Login ist im Zeitraum ab Mitte Januar jeden Jahres bis auf weiteres für Änderungen gesperrt. Neuanmeldungen und Dateneinsicht sind aber weiterhin jederzeit möglich.

Kontaktinformationen

Für Fragen zu allen Themen rund um die Anmeldung bei KITA-Online stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Jugend und Beschäftigungsförderung unter der Service-Hotline 0 21 51 /86-3366 oder per E-Mail unter kitaonline@krefeld.de gerne zur Verfügung.

Verantwortlichkeit

Team Kitaonline 0 21 51 / 86-3366
kitaonline@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 9:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr-12:30 Uhr

Elterngeld beantragen

Elterngeld erhalten alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Diese Eltern haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit.

Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen.

Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300,00 Euro. Grundvoraussetzung ist aber immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.

Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.

Nähere Informationen zum Thema Elterngeld und Elternzeit erhalten Sie hier....

Benötigte Unterlagen

  • Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Antrag auf jeden Fall die Original Geburtsbescheinigung für die Beantragung von Elterngeld Ihres Kindes ein.
  • Sofern Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, fügen Sie auch Einkommensnachweise aus den zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei.
  • Sollten Sie im Kalenderjahr oder den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes selbstständig tätig gewesen sein, reichen Sie auch die Erklärung für Selbstständige und den letzten Steuerbescheid ein.
  • Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen wir auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.
  • Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres "Aufenthaltstitels", das heißt, Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis.

Benötigte Formulare

Fristen

Sie müssen den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur drei Monate rückwirkend Elterngeld (aus-schlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).

FAQ

Wie hoch ist das Elterngeld?

Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800,00 Euro, der Mindestbetrag 300,00 Euro. Grundsätzlich kann das Basiselterngeld für die Dauer von zwölf Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden. Außerdem haben Eltern, deren Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren wurde, ebenfalls einen Anspruch auf mindestens einen weiteren Bezugsmonat des Basiselterngeldes.

Es ist zudem möglich, das sogenannte Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann der Anspruch des Elterngeldes, nicht wie zuvor nur die Auszahlungsvariante, von 14 auf bis zu 28 Monate erhöht werden, wodurch der ausgezahlte Betrag jedoch halbiert wird. Dabei entsprechen zwei Elterngeld Plus Monate einem Monat des normalen Basiselterngeldes.

Hinzu kommen die vier Partnerschaftsmonate, die zusätzlich zur Verfügung stehen, wenn beide Elternteile in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Es kann künftig also zwischen den beiden Elterngeldmodellen ausgewählt oder beide Varianten kombiniert werden.

Habe ich ein Recht auf Elternzeit?

Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden.

Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 32 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten.

Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis hin zum achten Lebensjahr des Kindes.

Verantwortlichkeit

Elterngeld 0 21 51 / 86-0
elterngeld@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

BAföG - Ausbildungsförderung

Als Auszubildende/r (Schüler/in oder Student/in) können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Ihre Ausbildung förderungsfähig ist und wenn Ihnen die für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen

Der Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Ist meine Ausbildung förderungsfähig?
  2. Sind meine persönlichen Voraussetzungen erfüllt?

Gefördert werden können Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowohl an öffentlichen als auch an gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten.

Hierzu zählen z.B.:

  • Berufsfachschulen
  • Fachschulen
  • Fachoberschulen
  • sowie Abendrealschulen ab dem 3. Semester, Abendgymnasien ab dem 4. Semester und Kollegausbildungen ab 1. Semester

In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, für allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 Leistungen zu erhalten.

Leistungen der Schülerförderung werden immer zu 100 % als Zuschuss gewährt, d.h. es besteht keine Rückzahlungsverpflichtung.

Benötigte Formulare

Weiterführende Informationen

Ziel der Ausbildungsförderung

Ziel ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation die Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Prüfung durch das Amt für Ausbildungsförderung

Nachdem Sie einen BAföG-Antrag gestellt haben, prüft das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, ob die angestrebte Ausbildung gefördert werden kann. Häufig ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor der Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen.

Berechnung der individuellen Förderung

Bei der Berechnung Ihrer individuellen Förderung wird von Pauschalen für den monatlichen Bedarf ausgegangen. Die Höhe Ihres Förderungsbetrages hängt davon ab, ob Sie eine schulische Ausbildung absolvieren oder studieren sowie von Ihrem Wohn- und Ausbildungsort. Auf den Bedarf werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau angerechnet. Dies gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Lebt mindestens ein eigenes Kind unter zehn Jahren in Ihrem Haushalt, können Sie zusätzlich zu den für Sie berechneten Leistungen nach dem BAföG für jedes Kind einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

In Ausnahmefällen erhalten Sie die Ausbildungsförderung auch unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern.

Fristen

Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

Prozess

Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Die Zuständigkeit liegt in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern, in Ausnahmefällen am Wohnort des Schülers oder der Schülerin.

Für Studenten sind die jeweiligen Studierendenwerke am Studienort zuständig.

Für Schüler einer Fachschule (Aufstiegs-BAföG) ist die Bezirksregierung Köln zuständig (neu, seit der BAföG-Reform 2022).

Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln
Telefon: 02 21 /1 47 49 80

Antragsformulare

Verantwortlichkeit

Ausbildungsförderung A bis K 0 21 51 / 86-3668
sebastian.esser@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Ausbildungsförderung L bis Z 0 21 51 / 86-3236
kathrin.brauer@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Verfahrenslots*innen

Die Aufgabe des Verfahrenslots*innen besteht darin, jungen Menschen, von 0 - 27 Jahren, die von Behinderung bedroht oder betroffen sind, durch den Verfahrensdschungel des Sozialgesetzes zu lotsen.

FAQ

Wer kann sich von Verfahrenslots*innen beraten lassen?

Die Verfahrenslotsinnen der Stadt Krefeld bieten eine kostenlose Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, deren Familien, Erziehungs-/Personensorgeberechtigten, Pflegeeltern und gesetzliche Betreuer an.

Wie unterstützen Verfahrenslots*innen?

Die Begleitung durch die Verfahrenslotsinnen erfolgt individuell, unabhängig und vertraulich. So kann ein Beratungstermin am Telefon, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Sofern gewünscht, kann auch anonym beraten werden. Diese Begleitung ist freiwillig und kann jeder Zeit, vor, während oder nach dem Verfahren in Anspruch genommen werden.

Es gibt auch die Möglichkeit über Wünsche, Bedarfe und Herausforderungen zusprechen.

Wobei unterstützen Verfahrenslots*innen?

• Beraten über Rechte und Ansprüche
• Erklären wo und wie der Antrag gestellt werden muss
• Erklären den Inhalt der Schreiben von den Trägern
• Unterstützen bei Widersprüchen
• Begleiten auf Wunsch zu Gesprächen
• Vermitteln Ansprechpartner

Verantwortlichkeit

Kerstin Winkler 0 21 51 / 86-2747
kerstin.winkler@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Michaela Roeren 0 21 51 / 86-3429
michaela.roeren@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Datenschutzerklärung für die Beantragung von BAföG

Datenschutzerklärung für die Beantragung von BAföG
Nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person, sowie Artikel 14 DSGVO bei Erhebung von personenbezogenen Daten, wenn diese nicht bei der betroffenen Person erhoben werden.

Datenschutzerklärung für den Antrag auf Elterngeld

Datenschutzerklärung für den Antrag auf Elterngeld
Die folgenden Informationen erläutern Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer diesbezüglichen Rechte im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Elterngeld.

Frühe Hilfen Netzwerk für Krefeld

Das Netzwerk Frühe Hilfen in Krefeld ist ein Zusammenschluss von Institutionen, Verbänden, Einrichtungen und Fachkräften aus dem Kinder- und Jugendhilfebereich sowie dem Gesundheitswesen. Ziel ist es, allen Kindern in unserer Stadt einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.

Daher halten die Netzwerkpartner*innen Angebote in folgenden Bereichen vor:

  • Angebote für Schwangere und werdende Eltern
  • Angebote rund um die Geburt
  • Angebote für Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren
  • Sonstige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien

Die beteiligten Fachkräfte unterstützen (werdende) Eltern bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Versorgungs- und Erziehungskompetenz indem Sie begleiten, entlasten und beraten.

Hier den Flyer "Frühe Hilfen-Netzwerk für Krefeld" herunterladen.

Weiterführende Informationen

Netzwerkpartner Frühe Hilfen-Netzwerk für Krefeld von A bis Z
AOK - Die Gesundheitskasse

Friedrichstraße 27 - 31, 47798 Krefeld

Bürgerinitiative Rund um St. Josef e.V.

Corneliusstraße 43, 47798 Krefeld

Deutscher Kinderschutzbund Krefeld e.V.

Dreiköniginnenstraße 90 - 94, 47798 Krefeld

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Krefeld e.V.

Familienbildung, Uerdinger Straße 609, 47800 Krefeld

DRK-Schwesternschaft Krefeld e.V.

Hohenzollernstraße 91, 47799 Krefeld

Evangelische Beratungsstelle für
Erziehungs-, Paar- und Lebensfragen
und Schwangerschafts(konflikt)beratung

Dreikönigenstraße 48, 47799 Krefeld

Frauen beraten / donum vitae Krefeld e.V.

Ostwall 108, 47798 Krefeld

Haus der Familie, Ev. Familienbildungstätte

Westwall 40-42, 47798 Krefeld

Helios Klinikum Krefeld

Lutherplatz 40, 47805 Krefeld

hpz - Heilpädagogisches Zentrum 

heilpädagogische, mobile und interdisziplinäre Frühförderung 
Mühlenstraße 42, 47798 Krefeld

Katholischer Beratungsdienst für Lebens-, Ehe- und Erziehungsfragen

Dionysiusplatz 22, 47798 Krefeld

Katholisches Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Krefeld und Viersen

Velbelstraße 25, 47799 Krefeld

 

Krefelder Frauenärzte
Krefelder Hebammen

www.krefeld.de/hebammen

Krefelder Kinder- und Jugendärzte

www.kinderaerzte-krefeld.de

Pro Familia Krefeld

Mühlenstraße 42, 47798 Krefeld

SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Krefeld

Dionysiusplatz 22, 47798 Krefeld

Stadt Krefeld
Psychologischer Dienst

Petersstraße 122, Behnischhaus, 47798 Krefeld

Stadt Krefeld
Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Hilfen für junge Menschen & ihre Familien
Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

  • Bezirkssozialarbeit
  • Tagesbetreuung für Kinder

 

Rechtliche Grundlagen

  • Zu den für die Frühen Hilfen maßgeblichen Gesetzen zählen unter anderem das Bundeskinderschutzgesetz, die Sozialgesetzbücher und landesrechtliche Bestimmungen. Ergänzend bestimmen Beschlüsse der Ministerkonferenzen und weitere Vereinbarungen aus Koalitionsverträgen die Frühen Hilfen sowie die Aufgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH)
  • Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darüber hinaus umfasst das BKiSchG Änderungen an diversen bestehenden Gesetzen.
  • Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz stellt als Artikel 1 das Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) dar. Mit dem Ziel, das Wohl von Kindern zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern, regelt es in vier Paragraphen vor allem die Aufgaben relevanter Akteure, die Rahmenbedingungen für deren Zusammenarbeit sowie den Aufbau verlässlicher Netzwerke Frühe Hilfen.
  • § 1 Absatz 4 und § 2 bis 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Die Angebote der Frühen Hilfen sind freiwillig und in der Regel kostenfrei.

Verantwortlichkeit

Frühe Hilfen 0 21 51 / 86-3370
fruehe.hilfen@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.

Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind. Jetzt erst stehen Ihnen als Vater des Kindes Rechte zu beziehungsweise entstehen auch Pflichten.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter erfolgen durch Beurkundung. Die Urkunden können Sie bundesweit bei jedem Jugendamt erstellen lassen.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis zur Identität z.B. Personalausweis, Reisepass
  • Mutterpass - bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes

Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung sind gebührenfrei. Bei Notaren können Gebühren anfallen.

Weiterführende Informationen

Ist der Vater des Kindes nicht bereit die Vaterschaft zu dem Kind freiwillig anzuerkennen, so ist beim Familiengericht ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu stellen. Hierbei können wir Ihnen als Mutter des Kindes behilflich sein. 

Wenden Sie sich hierzu bitte an den Bereich Beistandschaft im Jugendamt.

Kontaktinformationen

Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 
Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!

Verantwortlichkeit

Beistandschaft 0 21 51 / 86-3240
beistandschaft@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung abonnieren

Hilfe

Leichte Sprache

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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